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Blogserie Datenverlust / Datensicherung Teil III

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Im ersten Teil der Blogserie haben Sie alles über die Wichtigkeit der Datensicherung sowie den Folgen eines Datenverlustes erfahren. Der zweite Teil hat Ihnen aufgezeigt, welche Möglichkeiten zur Datensicherung es gibt und was Sie alles bei der Auswahl einer Lösung beachten sollten. Dies ist der dritte und letzte Teil unserer Blog Serie zum Thema Datensichern. Darin stellen wir Ihnen unsere Online-Lösung Data.NOAH vor.

Data Noah hat für jedes Unternehmen die passende Datensicherung! Klein- und Mittelbetriebe sichern mit NOAH.Business kostengünstig ab EUR 14,90 pro Monat im Data Noah Rechenzentrum – Archivstände inkludiert! Über die flexible Sicherungssoftware bilden Sie Ihr Sicherungskonzept im Detail ab, die Datensicherung erfolgt automatisch und selbstverständlich hoch verschlüsselt. Auf Wunsch sichern Sie zusätzlich lokal auf einer SaveBox.

 

Funktionsprinzip

Sie definieren in der Sicherungssoftware DATA.NOAH MANAGER alle Dateien, Datenbanken, Mailserver…, die Sie sichern möchten. Zu den festgelegten Zeitpunkten werden Ihre Daten komprimiert, verschlüsselt und über eine sichere Datenverbindung direkt in das Data.Noah Rechenzentrum transferiert. Ihre Daten sind somit für niemanden lesbar und können nur mit dem persönlichen Schlüssel, über den einzig Sie als Anwender verfügen, wiederhergestellt werden. Wenn Sie zusätzlich zur Online-Sicherung auch eine lokale Sicherung wünschen, ist dies mit optionalen SaveBoxen problemlos möglich.

  • Leistungsstarke Sicherungssoftware. Mit DATA.NOAH MANAGER legen Sie assistentengestützt direkt auf Ihrem Server alle Parameter für die Sicherung fest.
  • Verschlüsselte Übertragung. Verkleinerung der Daten mittels DeltaStoring® – für die Übertragung ins Rechenzentrum. Die hocheffiziente DATA.NOAH Entwicklung entspricht den höchsten momentan denkbaren Sicherheitsanforderungen.
  • Freie Archivstände. Sie wählen Anzahl und Art der Archivstände frei aus, diese sind im gewählten Speichervolumen nach dem Fair-Use-Prinzip inkludiert. Somit haben Sie auch Zugriff auf ältere Sicherungen einer Datei.
  • Rasche Wiederherstellung. Per Mausklick werden die gesicherten Daten ganz einfach wieder hergestellt. Entweder über die Sicherungssoftware oder über das online Kundenportal.

 

Kundenservice

Data Noah ist der Spezialist für Online Datensicherung in Österreich. Wir bieten Ihnen ein wartungsfreies Datensicherungssystem, das voll automatisiert abläuft. Und wenn Sie doch einmal eine Frage haben sind wir für Sie da! Unsere Techniker beraten und begleiten Sie gerne bei der Implementierung Ihrer Online Datensicherung!

  • Erstellung eines auf Ihre Anforderungen hin optimiertes Sicherungskonzept
  • Installation der Sicherungssoftware
  • Einrichten der Sicherungssoftware anhand Ihres Sicherungskonzeptes
  • Begleitende Durchführung der Erstsicherung

 

Alles weitere zu Data.NOAH erfahren Sie auf unserer Homepage www.datanoah.at.

Ende der Serie.

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Blogserie Datenverlust / Datensicherung Teil II

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Im ersten Teil unserer Blogserie haben wir Sie über die Ursachen und Folgen eines Datenverlustes informiert und Ihnen damit gezeigt, wieso die Datensicherung einfach wichtig ist. Dieser Teil soll Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, und wie Sie Ihre Datensicherung organisieren können. Im dritten und letzten Teil stellen wir Ihnen dann noch unsere eigene Lösung – Data.NOAH – vor.

Online vs. Offline

In der Praxis dominiert bei österreichischen Unternehmen noch eine herkömmliche Bandsicherung, bei der über eine installierte Software auf eigenen Bandlaufwerken Sicherungskopien gezogen werden. Seit Internet-Bandbreiten ausreichend leistungsstark und stabil sind, ist die Online-Datensicherung aber eine mehr und mehr verbreitete Alternative. Hier stellen wir die beiden Methoden für Sie gegenüber:

 

Herkömmliche Datensicherung

Diese Form der Datensicherung hat gravierende Nachteile, welche die Verlässlichkeit der Backups stark beeinträchtigen.

  • Hohe IT-Kosten: Bandlaufwerke und Bänder sind nicht für die Ewigkeit gebaut. Laufwerke müssen aufgrund der technischen Weiterentwicklung ca. alle 5 Jahre ausgetauscht werden, Bänder sind je nach Preisklasse ebenfalls alle paar Jahre zu ersetzen. Dazu kommen noch die Kosten für Software, Updates und Support – das summiert sich schnell auf einige tausend Euro pro Jahr.
  • Aufwand und Kosten der Aufbewahrung: Die Sicherungen müssen in physischer Entfernung aufbewahrt werden. Eigene Filialen, Bankschließfach oder ein Notar bieten sich an. Aber auch diese Lösung hat Nachteile: Der Zugriff auf die Bänder kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen. Die Kosten für das regelmäßige Transportieren und Austauschen der Sicherungen sind beträchtlich.
  • Menschlicher Faktor: Vergessen, Zeitmangel oder fehlendes Know-How führen immer wieder zu fehler- und lückenhaften Backups. Dieses kaum zu kontrollierende Risiko schmälert die Verlässlichkeit der herkömmlichen Datensicherung.
  • Bei der Rücksicherung müssen zumeist wie bei einem Puzzle die einzelnen Sicherungsteile selber zusammengesetzt werden. Das ist aufwendig und fehleranfällig.
  • Findet eine Sicherung aufgrund eines unbemerkten Serverfehlers (zB Dienst reagiert nicht) nicht statt, fällt auch die Benachrichtigung aus. Die Folge: Eine lückenhafte Datensicherung wird oft zu spät bemerkt.

 

Online Datensicherung

Datensicherung in einem Rechenzentrum ist der Bandsicherung überlegen, sofern der Anbieter einer online Lösung mit Sorgfalt ausgewählt wurde! Standort des Rechenzentrums, Know-how und rechtliche Transparenz sind wichtige Indikatoren für die Auswahl eines Anbieters. Mit einem seriösen Partner profitiert man aber vielfach:

  • Die Daten werden in professionellen Rechenzentren gesichert, mit Schutzeinrichtungen und Sicherungssoftware, die für einen KMU zumeist unerschwinglich sind.
  • Sicherungsparameter werden einmal definiert, Sicherungen laufen dann vollautomatisch ohne Ihr Zutun ab.
  • Es fallen keine Investitionskosten, keine laufenden Kosten für Transport der Bänder etc. an.
  • Heimarbeitsplätze, Laptops, etc. können in das Sicherungskonzept problemlos mit eingebunden werden.
  • Wenn eine Sicherung fehlschlägt, weil zB Ihr Server teilweise ausgefallen ist, werden Sie aus dem Rechenzentrum heraus per E-Mail automatisch informiert und können reagieren.
  • Eine rasche Wiederherstellung über Internet ist möglich.
  • Bei guten Lösungen erfolgt die Wiederherstellung einzelner Verzeichnisse bzw. ganzer Baumstrukturen komfortabel über das Sicherungsdatum. Das manuelle Zusammenfügen zB von mehreren Bändern fällt somit weg.
  • Die Datenübertragung und –sicherung erfolgt von A bis Z verschlüsselt – auch vertrauliche Daten können so für Unberechtigte unlesbar gesichert werden.

 

10 Tipps für Ihre Datensicherung

Wie legt man nun ein professionelles Sicherungskonzept an? Welche Punkte muss man beachten und wo gibt es Fallen? Die folgenden 10 Punkte sollen Ihnen helfen, ein professionelles Sicherungssystem zu etablieren:

1. Erstellen Sie einen Sicherungsplan und integrieren Sie diesen in Ihre Geschäftsprozesse. Nicht alle Daten sind gleich wichtig, legen Sie fest, welche Daten wie oft gesichert werden sollen. Sich täglich ändernde Daten sollen im Idealfall auch täglich gesichert werden, eine wöchentliche Sicherung aller geschäftskritischen Daten ist aber das Minimum.
2. Suchen Sie eine Lösung anhand Ihrer Anforderungen aus – die gewählte Datensicherung soll nicht zu komplex sein, aber Sie sollten auch nicht auf Funktionen verzichten, nur weil die Lösung dann billiger kommt. Die Benutzerfreundlichkeit von Lösungen ist wichtig, schließlich möchten Sie nicht ständig für Support zahlen müssen. Ebenso die Ausfallsicherheit und die Möglichkeit, alle Ihre Systeme mit einer einzigen Lösung zu sichern.
3. Bei online Datensicherung ist unbedingt empfehlenswert, den Anbieter genau unter die Lupe zu nehmen: Hat er Erfahrung und das nötige Know-how um den Dienst langfristig solide anbieten zu können? Wo liegen die Daten physisch (vorzugsweise in Österreich um rasch an Daten heran zu kommen)? Handelt es sich wirklich um ein Rechenzentrum? Sind Verfügbarkeiten, Haftungsfragen, Standorte etc. in den AGB geregelt?
4. Wenn Sie herkömmliche Datensicherung auf Bändern betreiben, müssen Sie Ihre Backups unbedingt in physischer Entfernung aufbewahren, alles andere wäre grob fahrlässig. Die Aufbewahrung im Banksafe oder die Hinterlegung bei einem Notar sind empfehlenswert.
5. Legen Sie klare Abläufe, Regeln und Verantwortlichkeiten für die Datensicherung im Unternehmen fest und kommunizieren Sie diese intern.
6. Sichern Sie auch Heimarbeitsplätze und Laptops: Oft enthält der Chef-Laptop die geheimsten Daten eines Unternehmens und ist zumeist am wenigsten gesichert. Online Datensicherung ermöglicht die Sicherung von Laptops ohne die Vertraulichkeit der Daten zu gefährden…
7. Der Sicherungsvorgang soll weitgehend automatisch ablaufen, nur so vermeiden Sie fehlerhafte Sicherungen durch Vergessen oder Abwesenheiten.
8. Schützen Sie sich vor unbefugtem Zugriff auf Ihre Daten durch Gebäudeschutz aber auch durch Firewalls und Anti-Viren-Programme und halten Sie diese laufend aktuell. Im Idealfall sichern Sie verschlüsselte Daten, die ein Unbefugter nicht lesen kann.
9. Stellen Sie sicher, dass im Falle eines Datenverlustes das Backup rasch zur Stelle ist und Sie keine langen Ausfallzeiten haben. Die Rücksicherung muss möglichst einfach zu bewerkstelligen sein, um Zeit zu sparen. Wenn Sie eine Online Datensicherung ins Auge fassen, stellen Sie sicher, dass ihre Daten in der Nähe sind und Sie auch rasch einen Datenträger anfordern können.
10. Testen Sie Ihre Datensicherung regelmäßig, sogenannte Recovery-Tests stellen fest, ob mit Ihren Backups einzelne Daten aber auch das gesamte System neu aufgesetzt werden kann.

 

In diesem Teil haben wir Ihnen die Unterschiede zwischen Online und Offline Datensicherungsmodellen aufgezeigt und Ihnen Tipps gegeben, wie Sie Ihre Datensicherung organisieren können. Im dritten und letzten Teil unserer Blog-Serie möchten wir Ihnen noch unsere Lösung Data.NOAH vorstellen – die innovative österreichische Online-Datensicherung.

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Blogserie Datenverlust / Datensicherung Teil I

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Die Datensicherheit ist ein heikles Thema. In dieser Blog Miniserie erfahren Sie alles zum Thema „Daten sichern“. Im ersten Teil erzählen wir Ihnen, warum eine Datensicherung wichtig ist, welche Ursachen zu einem Datenverlust führen können und mit welchen Kosten man im Fall des Falles rechnen muss. Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Konzept der Datensicherung und den zur Verfügung stehenden Werkzeugen. Im dritten Teil möchten wir Ihnen unsere eigene Lösung – Data.NOAH – vorstellen, die innovative österreichische Online-Datensicherung.

 

Warum sollte man Daten sichern?

Betriebliche Daten stellen den eigentlichen Wert eines Unternehmens dar. Kundendaten, Buchhaltung, Korrespondenz, Source Codes, Geschäftsstrategien und Produktionspläne. Den Verlust von sensiblen Daten kann sich kein Unternehmen leisten. Auch sind mit einem allfälligen Datenverlust rechtliche Haftungen verbunden, die jedoch zumeist gar nicht bekannt sind. Studien zeigen ganz klar: Der Totalverlust von Daten gefährdet ernsthaft den Fortbestand eines Unternehmens. Daten sichern liegt also im Eigeninteresse jeder Unternehmerin, jedes Unternehmers! Trotzdem wird nach wie vor in heimischen Klein- und Mittelbetrieben die Datensicherung eher halbherzig betrieben – mit unabsehbaren Folgen im Ernstfall.

 

Mögliche Ursachen für Datenverlust

Das gesamte Wissen eines Unternehmens ist heute in elektronischer Form erfasst und auf PC, Laptop oder Server abgelegt. Doch dort ist es bei weitem nicht sicher, viele unterschätzte Gefahren lauern auf Ihre Datenbanken, E-Mails, Verträge und sonstige kritische Unternehmensdaten:

  • Fehlerhafte Hardware
    Egal ob durch Stromausfall, Plattencrash oder Controllerfehler – fehlerhafte Hardwarekomponenten sind der häufigste Grund für Datenverlust. Unkontrollierbar, unvorhersehbar und unvermeidbar.
  • Menschliche Fehler
    Der Anwender selbst ist der zweithäufigste Grund für Datenverlust. Da werden unsachgemäß Festplatten formatiert, Systemdateien repariert, Datenfiles versehentlich überschrieben oder der Laptop zu unsanft behandelt – und schon sind Daten unwiederbringlich verschwunden.
  • Beschädigte Software
    Auch Software kann ganz plötzlich den Geist aufgeben, kann durch Diagnose- oder Reparatur-Tools beschädigt oder einfach durch fehlerhafte Konfiguration unbrauchbar werden. Die Folge: kein Zugriff mehr auf Daten, Speichern ist nicht mehr möglich.
  • Malware, Cyber Attacks
    Viren, Trojaner, Würmer, Hacker und sonstige Bedrohungen aus dem Internet sind die neuen Gefahren für Ihre Unternehmensdaten – Tendenz steigend. Mit laufend aktualisiertem Virenschutz, einer guten Firewall und klaren Richtlinien im Umgang mit dem Internet kann man sich dagegen aber gut schützen.
  • Höhere Gewalt
    Auch wenn man es nicht wahrhaben will: Kein Unternehmen ist davor gefeit, einem Brand, einem Wasserschaden, einem Diebstahl oder Vandalenakt zum Opfer zu fallen. Es passiert zwar selten, aber doch immer wieder, dass IT-Infrastruktur vernichtet oder unbrauchbar gemacht wird.

 

Welchen Schaden verursacht ein Datenverlust tatsächlich?

Ist der Ernstfall eingetreten und sind Daten unwiederbringlich verloren, hängt das Ausmaß der Katastrophe von der Art der Daten ab. Sind diese leicht wieder zu beschaffen oder unersetzlich? Verliere ich Kunden oder Marktvorteile? Die Folgen für ein Unternehmen können vom reinen Imageverlust bis zur Insolvenz reichen. Laut einer Studie aus Deutschland müssen Unternehmen im worst case 132 Euro für einen verlorenen Datensatz kalkulieren. (Quelle: „2010 Annual Study: German Cost of a Data Breach“). Die Kosten eines Datenverlustes setzen sich dabei primär aus drei Faktoren zusammen:

  • Geschäftsentgang
    Je länger die Reaktionszeit im Ernstfall ist, je länger Sie brauchen, die verlorenen Daten zu ersetzen und das IT-System wieder in Gang zu bringen, desto eher müssen Sie mit Profitentgang und dem Verlust von Wettbewerbsvorteilen rechnen – zusätzlich zu irreversiblen Image- und Vertrauensverlusten, die sich auch noch viel später negativ auswirken können. Einer amerikanischen Studie zufolge überlebten nur 7% der untersuchten Unternehmen einen10-tägigen Totalausfall aller Datenbestände (Quelle: National Archives and Records Administration, USA)
  • IT- und Personalkosten
    Neben den Kosten für die neu anzuschaffende Hard- und Software und den IT-Servicekosten sind die Personalkosten eine große finanzielle Belastung: Kosten für die Aufarbeitung des Datenverlustes, die Neuerfassung von Daten, für Recherche zur Wiederbeschaffung oder einfach für unproduktive Zeit.
  • Gesetzliche Haftung der Geschäftsführer
    Was viele Unternehmer nicht wissen: Datensicherung ist auch in Österreich ein Bestandteil der unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Geschäftsführer haften für entstandene Schäden gegenüber Dritten sogar persönlich, wenn Daten nicht regelmäßig gesichert wurden. Das Datenschutzgesetz DSG 2000 ist bezüglich der Anforderungen an eine ausreichende Datensicherung sehr präzise.

 

Dieser Teil unserer Blogserie hat Ihnen aufgezeigt, warum es wichtig ist, Daten zu sichern, wie es zu einem Datenverlust kommt und welche Folgen aus einem Datenverlust entstehen können. Im nächsten Teil erzählen wir Ihnen, welche Möglichkeiten der Datensicherung es gibt und geben Ihnen zehn Tipps zur Organisation Ihrer Datensicherung.

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Wie funktioniert eigentlich…der Bankdatenimport

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Beim Verbuchen von Kontoauszügen können Tippfehler oder Zahlendreher viel Zeit kosten. Die Fehlersuche gestaltet sich meistens sehr aufwendig und kann an den Nerven zehren.

Wir zeigen Ihnen in diesem Blog-Artikel, wie Sie sich diese Misere ersparen können. Mit dem Bankdatenimport in ProSaldo.net importieren Sie Ihre Bankbewegungen mit wenigen Mausklicks. So schnell waren Sie mit der Zuordnung Ihrer Buchungen noch nie – versprochen!

Hinweis: Bei den Screenshots sehen Sie – wo die Anzeige abweichend ist – jeweils ein Beispiel aus der EA-Rechung und aus der doppelten Buchhaltung. Im Text wird auf abweichende Ansichten entsprechend hingewiesen.

 

Bankdatenimport Schritt für Schritt

Laden der Importdatei

Nachdem Sie Ihre Buchungen aus dem Netbanking im entsprechenden Format exportiert haben (Details dazu finden Sie in der Hilfe von ProSaldo.net), öffnen Sie den Punkt „Bankdatenimport“.

Bankdatenimport Laden Bilanz TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport       Bankdatenimport Laden EA TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport
Abb.: Maske in doppelter BH       Abb.: Maske in EA-Rechnung

Im Feld „Konto“ stellen Sie das Verrechnungs-Konto ein, in welches Sie die Buchungen importieren wollen (im Standard-Kontenrahmen Konto „2800“ für Bank bei der doppelten Buchhaltung bzw. „BA“ in der EA-Rechnung).

Im Feld „Bank“ stellen Sie die Bank ein, von der Sie die Buchungen aus dem Netbanking exportiert haben.

Im Feld „Belegkreis“ stellen Sie das gewünschte Belegkreiskürzel ein, der Wert für die Belegnummer wird automatisch ermittelt. Sie können diesen aber auch ändern (in den Standardeinstellungen Belegkreis „BA“).

Mit einem Häkchen bei „Belegnummer fixieren“ werden alle Buchungszeilen mit der eingestellten Belegnummer importiert (z.B. wenn Sie alle Bewegungen eines Kontoauszuges mit der entsprechenden Kontoauszugsnummer buchen möchten).

Klicken Sie auf das Ordnersymbol rechts vom Feld „Importdatei“ und Sie gelangen in den Dateiauswahldialog, in dem Sie die zu importierende Datei wählen. Die Datei wird nun automatisch geladen. Sollten Sie hier die Meldung erhalten, dass die Daten mit der aktuell eingestellten Bank nicht geladen werden können, überprüfen Sie anhand der Anleitungen in der Programmhilfe (Bereich „Buchhaltung“ – „Bankdatenimport“), ob Sie die Daten im passenden Format heruntergeladen haben. Ist das der Fall und das Laden der Daten ist trotzdem nicht möglich, wenden Sie sich bitte an support@haude.at.

 

Regeln anwenden und Buchungen zuweisen

Wenn Sie bereits Regeln für die Kontenzuordnung erstellt haben, bzw. die Regeln, die Sie während der Bearbeitung der Buchungen erstellen, sofort auf alle weiteren Buchungen anwenden wollen, setzen Sie den Haken bei „automatische Kontozuordnung aktivieren“.
Nachdem Sie die Daten geladen haben, weisen Sie den Buchungen entweder ein Gegenkonto und eventuell einen Steuercode zu.

Beispiel doppelte Buchhaltung:
Bankdatenimport Kontozuweisen Bilanz TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport

Beispiel EA-Rechnung:
Bankdatenimport Kontozuweisen EA TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport

Alternativ wählen Sie einen offenen Posten aus, den Sie mit diesem Zahlungseingang ausgleichen möchten:

Bankdatenimport Zahlungseingang TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport

 

Einstellen des Gegenkontos

Um das Konto auszuwählen, können Sie
a) das Dropdown-Menü in der Spalte „Gegenkonto“ mit einem Klick öffnen und das Konto mit der Maus wählen:

Bankdatenimport Kontoauswahl Bilanz TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport       Bankdatenimport Kontoauswahl EA TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport
Abb.: Maske in doppelter BH       Abb.: Maske in EA-Rechnung

oder
b) Sie öffnen das Dropdown-Menü und geben z.B. die ersten zwei Stellen der Kontonummer/des Kontokürzels oder einen Teil der Kontobezeichnung ein, um zum gewünschten Konto zu gelangen. Das gleiche gilt auch für den Steuercode, der in der Importmaske nicht mit der Auswahl eines Kontos vorgeschlagen wird.

Bankdatenimport KontoauswahlmitKuerzel Bilanz TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport       Bankdatenimport KontoauswahlmitKuerzel EA TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport
Abb.: Maske in doppelter BH       Abb.: Maske in EA-Rechnung

 

Buchung aufteilen

Wenn Sie eine Buchung auf mehrere Konten aufteilen wollen, klicken Sie auf das grüne Plus am Beginn der Zeile, ändern Sie den Betrag, bei Bedarf auch den Text und klicken Sie dann nochmals auf das grüne Plus, um eine weitere Zeile mit dem übrigen Betrag anzulegen. Führen Sie das so oft durch, wie Sie es benötigen. Beachten Sie bitte, dass hierbei einzelne Buchungen erzeugt werden und die Hauptzeile nicht importiert wird (sonst würde der Saldo nicht mehr stimmen).

 

Exkurs: Erstellen einer Importregel

Mit einer Importregel können Sie anhand verschiedener Kriterien festlegen, wann das eingestellte Gegenkonto automatisch zugewiesen werden soll oder auch eine Buchung nicht importiert werden soll. Klicken Sie auf das Ordnersymbol am rechten Ende der Buchungszeile, dann kommen Sie in folgenden Dialog:

Bankdatenimport Importregel TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport

Im Kasten „Zuordnung“ können Sie einen oder mehrere Begriffe auswählen, der/die im Buchungstext vorkommen müssen, damit eine Buchung dem zuvor eingestellten Gegenkonto zugewiesen wird. Mit dem Haken bei „Einnahme“ oder „Ausgabe“ können Sie festlegen, ob es sich bei der Buchung um eine Einnahme oder Ausgabe handeln muss. Außerdem können Sie noch angeben, dass der Buchungsbetrag in einem bestimmten Bereich liegen oder einem exakten Betrag entsprechen muss.

Die Begriffe sind mit „UND“ verknüpft. Wenn Sie also mehrere auswählen, müssen alle auch bei den anderen Buchungszeilen vorhanden sein, denen mit der Regel das gleiche Gegenkonto zugewiesen werden soll.

Die Kriterien Einnahme bzw. Ausgabe sind untereinander mit „ODER“ verknüpft, die Erfüllung einer Bedingung (Einnahme oder Ausgabe) ist ausreichend. Wenn Sie noch einen Betrag oder einen Betragsbereich einstellen, ist dieser mit UND zu Einnahme oder Ausgabe verknüpft.

Entfernen Sie den Haken bei „Buchung importieren“, erstellen Sie eine Regel, damit Buchungen, die den gewählten Kriterien entsprechen, nicht importiert werden. Wenn Sie alle Kriterien eingestellt haben, klicken Sie auf OK. Ist die automatische Kontozuordnung aktiviert, wird versucht die Regel sofort auf alle weiteren Buchungszeilen denen noch kein Gegenkonto zugeordnet wurde anzuwenden.

 

Ausgleich eines offenen Posten

Um offene Posten über dem Buchungsimport auszugleichen, klicken Sie in die Spalte „Kundendaten/OP.Nr.“ und tragen entweder direkt die Nummer des offenen Postens ein oder klicken Sie auf das erscheinende Ordnersymbol und wählen den offenen Posten aus einer Liste aus.

Bankdatenimport OP Ausgleich Bilanz TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport       Bankdatenimport OP Ausgleich EA TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport
Abb.: Maske in doppelter BH       Abb.: Maske in EA-Rechnung

Wie Sie sehen können, entspricht der Betrag beim offenen Posten nicht dem Betrag in der Buchungszeile 1, weil z.B. noch Mahngebühren hinzugekommen sind. Nachdem Sie die Zeile mit dem offenen Posten ausgewählt haben, klicken Sie auf „Übernehmen“.

 

In der EA-Rechnung

In der Buchungszeile wird nun ein Fehler angezeigt, allerdings auch ein Hinweis darauf wie weiter vorzugehen ist.

Bankdatenimport Importfehler EA TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport

Klicken Sie nun auf das grüne Plus, wird die Buchungszeile automatisch in zwei Zeilen aufgeteilt. In der ersten Zeile wird der Betrag dem des offenen Posten angeglichen, in der zweiten Zeile wird der Restbetrag zur Verbuchung vorgeschlagen.

Bankdatenimport Import aufteilen EA TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport

In beiden Zeilen können Sie nun noch den Text anpassen und so z.B. in der zweiten Zeile „Mahngebühren“ eingeben. Sie können außerdem auch ein Gegenkonto und einen Steuercode einstellen. Hat ein Kunde mehrere Rechnungen mit einer Buchung beglichen, kann man diese Buchung auch entsprechend auf die dazugehörigen offenen Posten aufteilen.

Zum Schluss sollte Ihr Fenster ca. so aussehen:

Bankdatenimport Import fertig EA TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport

Jeder Buchung ist entweder ein Gegenkonto oder ein offener Posten zugeordnet, bzw. bei Buchungen, die nicht importiert werden sollen, ist der Haken zum Import entfernt. Abschließend noch auf „Import“ geklickt und Sie haben die Buchungszeilen von Ihrem Bankkonto in Ihrer Buchhaltung.

 

In der doppelten Buchhaltung

In der Bilanz können Sie entweder den gesamten Betrag auf einmal verbuchen

Bankdatenimport Import Bilanz TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport

oder Sie teilen die Buchungszeile auf und verbuchen in einer Zeile nur den Betrag des offenen Postens, um diesen auszugleichen und buchen den Rest direkt auf ein Erlöskonto:

Bankdatenimport Import aufteilen Bilanz TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport

In beiden Zeilen können Sie nun noch den Text anpassen und so z.B. in der zweiten Zeile „Mahngebühren“ eingeben. Sie können außerdem auch ein Gegenkonto und einen Steuercode einstellen. Hat ein Kunde mehrere Rechnungen mit einer Buchung beglichen, kann man diese Buchung auch entsprechend auf die dazugehörigen offenen Posten aufteilen.

Zum Schluss sollte Ihr Fenster ca. so aussehen:

Bankdatenimport Import fertig Bilanz TN Wie funktioniert eigentlich...<br>der Bankdatenimport

Jeder Buchung ist entweder ein Gegenkonto oder ein offener Posten zugeordnet, bzw. bei Buchungen, die nicht importiert werden sollen, ist der Haken zum Import entfernt. Abschließend noch auf „Import“ geklickt und Sie haben die Buchungszeilen von Ihrem Bankkonto in Ihrer Buchhaltung.

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der Bankdatenimport
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Begriffe aus der BuchhaltungHeute: Die Bilanz – Aktiva und Passiva

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Mit dem heutigen Artikel starten wir eine Blogreihe, in der wir Ihnen die wichtigsten Begriffe aus der Buchhaltung vorzustellen möchten. Ziel der Reihe ist es, Sie in in die Welt der Zahlen und Begriffe einzuführen, damit Sie einfache Bilanzen lesen können. Thema heute: Die Bilanz – Aktiva und Passiva.

Zusätzlich beginnen wir in Kürze eine weitere Serie zum Thema „Wichtige Kennzahlen für Ihr Unternehmen“, mit deren Hilfe Sie Ihre Firma analysieren und beurteilen können.

 

Die Bilanz

Die Bilanz ist ein wichtiges Instrument, um rasch Auskunft über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens zu bekommen. Begriffe wie Aktiva und Passiva der Bilanz oder Mittelherkunft und Mittelverwendung hat wohl der eine oder andere von uns schon mal gehört. Aber auf die Frage, was mit den Begriffen konkret gemeint ist, können wir dann oftmals keine Antwort geben.

Die Bilanz wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und ist eine wichtige Informationsquelle. Mit „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ sind sämtliche Regeln gemeint, nach denen Geschäftsfälle im Rahmen der laufenden Buchhaltung aufzuzeichnen sind. Diese Regeln gelten sowohl für Bücher als auch für Aufzeichnungen. Manche lesen eine Bilanz aus reinem Interesse, andere wiederum sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit dazu angehalten, das Lesen einer Bilanz zu „erlernen“ oder sich damit zumindest näher auseinanderzusetzen.

 

Wozu muss man eine Bilanz lesen können?

Der große Mehrwert der Bilanz ergibt sich dadurch, dass man schnell Aufschluss über die Stärken und Schwächen eines Unternehmens bekommt und die Unternehmenssituation so auch besser beurteilen kann. Natürlich kann man daraus eine komplizierte Wissenschaft machen – in diesem und den weiteren zur Reihe gehörenden Blogartikel beschränken wir uns auf das Erklären wichtiger Begriffe aus der Buchhaltung.

 

Struktur einer Bilanz

Die Bilanz ist in eine sogenannte Aktivseite und Passivseite unterteilt. Wie Aktiv- und Passivseite der Bilanz gegliedert und unterteilt sein müssen, ist sehr stark von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH) hat eine Bilanz anders zu gliedern als beispielsweise ein eingetragener Verein.

 

AKTIVA der Bilanz (= Mittelverwendung)

Mit Aktivseite (Aktiva) der Bilanz sind alle Positionen gemeint, die das Unternehmen auf der linken Seite der Bilanz ausweist. Die Aktiva zeigt auf, wie die vorhandenen Mittel im Unternehmen verwendet werden („Mittelverwendung“). Diese Seite der Bilanz ist in die zwei Bereiche „Anlagevermögen“ und „Umlaufvermögen“ unterteilt. Während das Anlagevermögen etwas Langfristiges widerspiegelt, handelt es sich beim Umlaufvermögen um etwas Kurzfristiges.

Zum Anlagevermögen zählen beispielsweise Maschinen, maschinelle Anlagen, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Diese Vermögensgegenstände stehen dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung und zählen deswegen zum Anlagevermögen. Vorräte, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Halb- und Fertigerzeugnisse sind aufgrund ihrer vorübergehenden Nutzung nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen und daher als Umlaufvermögen in der Bilanz auszuweisen. Genauso verhält es sich mit Bar- bzw. Bankguthaben, die ebenfalls dem Umlaufvermögen zugerechnet werden.

 

PASSIVA der Bilanz (= Mittelherkunft)

Mit Passivseite (Passiva) der Bilanz sind alle Positionen gemeint, die das Unternehmen auf der rechten Seite der Bilanz ausweist. Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft darüber, woher die Mittel kommen („Mittelherkunft“). Vereinfacht gesagt, werden auf der Passivseite sowohl das Eigenkapital als auch die Verbindlichkeiten des Unternehmens abgebildet.

Zum Eigenkapital werden u.a. all jene Mittel gezählt, die von den Eigentümern eines Unternehmens selbst zu dessen Finanzierung aufgebracht werden. Verbindlichkeiten (Schulden) werden dem Fremdkapital zugerechnet. Als Beispiel können Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten genannt werden. Auch Rückstellungen, die z.B. für Pensionen oder Abfertigungen gebildet werden, zählen zum Fremdkapital. Genauso wie Verbindlichkeiten stellen auch Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens dar, aber man kann noch nicht genau sagen wann und in welcher Höhe sie entstehen werden.

 

Summengleichheit: Wozu?

Aktivseite und Passivseite müssen Summengleichheit ergeben. Das ist die Grundregel einer Bilanz. Warum muss das so sein? Weil das Unternehmensvermögen (Aktivseite, Anlage- und Umlaufvermögen) auch Jemanden gehört (Passivseite, Eigen- bzw. Fremdkapital). Merken kann man sich das Ganze so: Der Begriff „Bilanz“ leitet sich aus dem italienischen Wort „bilancia“ (= Waage) ab und das assoziiert ja schon, dass hier ein Gleichgewicht gegeben sein muss.

 

Im nächsten Teil der Serie

Im Juni erzählen wir Ihnen in unserem Blog Wissenswertes über Eigenkapital und Fremdkapital.

Wünschen Sie sich die Erklärung eines speziellen Begriffs? Posten Sie diesen auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/prosaldonet, die meistgewünschten Begriffe werden wir gerne in unsere Reihe aufnehmen!

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Heute: Die Bilanz – Aktiva und Passiva
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Der Businessplan –Überbleibsel der Vergangenheit oder modernes Werkzeug?

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Gastbeitrag von Mag. (FH) Andreas Chrastka, stellvertretender Geschäftsführer von i2b – ideas to business

 

Der Businessplan muss sich aktuell viele Vorwürfe gefallen lassen. Das Portfolio reicht von „nicht mehr zeitgemäß“ bis hin zu „schädlich für die weitere Entwicklung des Unternehmens“. Dass diese Wortmeldungen aus vielen verschiedenen Richtungen kommen, legt die Vermutung nahe, dass sie ihre Berechtigung haben könnten. Höchste Zeit also, das Thema Businessplan einmal genauer zu beleuchten und Ihnen alternative Möglichkeiten aufzuzeigen.

 

Beginnen wir unsere Analyse beim Wort selbst. Die einfachste Erklärung oder Umschreibung dafür wäre: „Ein Plan, der beschreibt, wie wir eine neue Unternehmung aufbauen möchten.“ Das klingt jetzt nicht sonderlich spektakulär, gleichzeitig aber auch nicht wirklich umständlich oder abnormal. Der Grund dafür könnte ein ganz einfacher sein: Der Mensch ist ein Planungstier!

 

Planung ist das halbe Leben

Denken Sie nur einmal an Urlaube. Hier beginnt die Planung oft schon mit dem zu wählenden Zeitpunkt. Da werden die Urlaubstage mit den KollegInnen im Büro abgestimmt eventuell auch mit Freunden, Bekannten, Verwandten oder dem Partner. Anschließend werden Angebote durchforstet, Überlegungen angestellt, was man sehen möchte, welche Art Urlaub es überhaupt werden soll, welches Ziel man ansteuert. Pläne werden geschrieben, wieder verworfen, neu geschrieben, Budgets abgeglichen oder herumgeschoben – wie oft haben meine Eltern schon die neue Küche verschoben, weil sie doch noch einmal wohin fliegen wollten. Besagte Küche feierte kürzlich übrigens ihren 25er!

Natürlich ist eine gewisse Flexibilität bei Urlauben gerne gesehen und wird auch speziell bei der jüngeren Generation immer beliebter. Aus meiner Erfahrung schlägt sich das aber eher in der freien Wahl der Reiseroute mittels Mietauto nieder, als in einem komplett planlosen Abenteuerurlaub – und selbst beim Backpacking werden mittlerweile die Unterkünfte zumindest teilweise vorab im Internet gebucht. Reisen, die unter dem Motto „der Weg ist das Ziel“ stehen, werden vermutlich auch in absehbarer Zukunft eher ein Nischenprodukt bleiben.

 

Ich bin dann mal weg

Sie sind noch nicht überzeugt? Vielleicht nehmen Sie sich tatsächlich öfter mal kurzfristig frei, setzen sich ins Auto oder aufs Motorrad und klinken sich einfach mal für ein paar Tage aus? Zuerst einmal: Gratulation – irgendwann will ich das auch noch machen. Einfach zum Flughafen fahren und sehen, wann der nächste Flieger in die Karibik geht. Aber, ich gebe mich noch nicht geschlagen, zumindest was das Planungsthema angeht.

 

Planung im Alltag

Es existieren diverse Testberichte von Smartphone-Apps für Shopping-Listen – zum Beispiel die Top 10 der besten Einkaufslisten-Apps für iOS and Android – zusätzlich zu den Lösungen, die bereits ab Werk vorhanden sind. Eine Einkaufsliste ist aber nicht nur eine Gedankenstütze, sie ist auch ein Teilbereich eines Plans – denn um zu wissen, was man braucht, muss man auch wissen, was man damit vor hat. Wer also mit dem Gedanken spielt Freunde, Bekannte oder Verwandte zum Essen einzuladen, wird üblicherweise gewisse Grundüberlegungen anstellen. Ob das nun nach dem „ich ruf wen an, der sich damit auskennt“-Prinzip abläuft, oder ob man sich doch selbst in den Kampf stürzt und recherchiert – am Ende steht immer ein mehr oder weniger umfangreicher Plan. Was gibt es zu essen, wer macht es, wo wird es gemacht und was brauche ich dafür – eventuell noch mit einem kleinen Zeitplan dazu, schließlich ist nichts blöder, als wenn die Beilagen zum bereits fertigen Braten noch halb roh sind.

Es gibt noch unglaublich viele andere Situationen die aufzeigen, dass wir in unserem Leben und unserem Alltag viel mehr planen, als uns eigentlich bewusst ist, aber mit deren Aufzählung wäre es mir ein leichtes, den Rahmen dieses Mediums sprengen. Sie sind aber natürlich gerne eingeladen, selbst ein bisschen darüber zu sinnieren und sich zu fragen, wann Sie zuletzt etwas geplant haben, auch wenn Sie es vielleicht gar nicht als Planung empfunden haben.

 

Was will ich Ihnen damit sagen?

Vielleicht fragen Sie sich aber auch nur, was dieses kleine Gedankenexperiment jetzt eigentlich mit dem Thema Businessplan zu tun hat. Nun, die Sache ist die: Menschen neigen dazu, für vergleichsweise weniger relevante Dinge einen größeren Aufwand auf sich zu nehmen, während sie bei augenscheinlich relevanteren Bereichen vor gewissen Aufwendungen zurückscheuen. So kommt es dann zum paradox erscheinenden Umstand, dass Personen sich zwar monatelang mit der Planung eines zweiwöchigen Urlaubs an der Côte d’Azur beschäftigen, gleichzeitig aber die schriftliche Planung ihrer Zukunft in Form eines eigenen Unternehmens, in welches sie üblicherweise viel Zeit und Geld investieren, als Zeitverschwendung ansehen.

 

Wir haben doch keine Zeit!

Der Faktor Zeit scheint jedoch generell ein beliebtes Argument gegen den Businessplan zu sein. So erzählte mir unlängst ein Unternehmensberater, der sich auf den Lean Startup Ansatz spezialisiert hatte, dass es doch ein vollkommener Blödsinn sei, sich monatelang mit den Einzelheiten eines Businessplans auseinanderzusetzen, ohne zu wissen, ob die Produktidee überhaupt Erfolg haben könnte. Da hat er absolut Recht! Ich bin mir nur nicht so sicher, ob es sich dabei um einen Fehler im Konzept des Businessplans handelt.

Im Gespräch mit BeraterInnen und GründerInnen höre ich immer wieder, dass die Leute sich gerne auf das konzentrieren, was sie entweder gut können und was ihnen Spaß macht. Für diese Erkenntnis müsste ich eigentlich gar nicht lange suchen – ist ja bei mir genauso und auch immer schon so gewesen. Wenn im Studium oder während der Schulzeit eine Präsentation vorzubereiten war, habe ich mich zuerst einmal stundenlang mit dem Design auseinandergesetzt: Farben, Formen, Schriftarten, eventuell ein eigenes Logo. In den sprichwörtlich letzten 5 Minuten vor 12 kamen dann die ungeliebten Inhalte dran. Das ist halt so und so mancher wird sowas auch schon einmal erlebt haben. Ich denke, wir können uns darauf einigen, dass dieses Verhalten nicht sonderlich effizient ist.

Was allerdings im Studium im schlimmsten Fall zu einer schlaflosen Nacht geführt hat, kann später mitunter richtig teuer werden. Dann nämlich, wenn man bereits ein Logo entwerfen hat lassen, das bereits auf der eigens erstellten Website platziert ist und man dann bemerkt, dass das Geschäftskonzept so gar nicht funktionieren kann.

 

Das Pferd von hinten aufzäumen

Es ist also definitiv ratsam, einige Kenngrößen abzuklären, bevor man sich voller Tatendrang der Vermarktung eines ungetesteten Produkts zuwendet. Trotz aller „Ja, eh klar“-Momente handelt es sich hierbei dennoch um einen durchaus ernstzunehmenden Kritikpunkt: Die Reihenfolge der Kapitel im Businessplan muss nicht automatisch der Reihenfolge der Erstellung ebendieser entsprechen. Vielmehr wäre eigentlich zu einem gesunden Chaos zu raten, sind doch viele der Inhalte voneinander abhängig. Dabei kann es durchaus hilfreich sein, sich einiger neuerer Methoden zu bedienen.

 

Planung mal anders

In diesem Zusammenhang wird gerne der Business Model Canvas nach Alexander Osterwalder genannt. Die Grundidee ist ebenso simpel wie genial: Das geplante Geschäftsmodell wird in 9 Segmente unterteilt, von der Kostenstruktur, über die Umsätze bis hin zu Kunden und Schlüsselpartnern. Praktischerweise lässt sich der Canvas auf einem großen Blatt Papier ausdrucken (oder auf eine Tafel oder Wand zeichnen) und die einzelnen Inhalte werden stichwortartig per Post-it in den jeweiligen Segmenten platziert. Das geht schnell und das Modell lässt sich unkompliziert und ohne viel Aufwand wieder verändern, sollte sich einem eine gewisse Diskrepanz eröffnen – ein Post-it ist einfach schneller geschrieben als zwei bis drei A4-Seiten.

Diese Einfachheit machte den Business Model Canvas zu einem wichtigen Werkzeug der Lean Startup Philosophie. Doch weshalb eigentlich nur dort? Der BMC ist nämlich auch perfekt als Vorstufe für den Businessplan einsetzbar – eben genau um das Geschäftsmodell zu skizzieren und etwaige Probleme zu erkennen, bevor man schon zu tief drinnen steckt um noch einmal alles über den Haufen zu werfen.

Übrigens, auch der Canvas hat sich seit seiner Einführung 2008 weiterentwickelt. Diverse Tools, die mittlerweile für Browser, Tablet und Smartphone angeboten werden, haben auf die Limitierung durch Post-its reagiert: Zu jedem Post-it gibt es eine eigene Notizen-Sektion, in der man das Schlagwort mit ausformulierten Erklärungen und Hintergrundinformationen ausstatten kann – die genaue Bedeutung von Schlagwörtern kann nämlich – so hat man festgestellt – für Außenstehende manchmal schwer nachvollziehbar sein. Genau genommen war ich mir auch schon selbst beim Lesen einer mehrere Wochen alten Notiz das ein oder andere Mal unsicher, was ich damit denn nun gemeint hätte. Der langen Rede kurzer Sinn: die Hintergrundinfos zu den Schlagwörtern kann man dann zwecks Erklärung einfach an den Canvas anhängen.

 

Ausprobieren, nachfragen, anpassen

Der Business Model Canvas alleine ist übrigens leider kein Garant dafür, dass das Geschäftsmodell auch so funktioniert, wie man sich das vorstellt. Der Vorteil liegt eher darin, dass man sich einmal Gedanken darüber macht, wie das Geschäftsmodell überhaupt aussehen könnte – um irgendeine Art von Test kommt man aber dennoch nicht herum, wenn man sein Vermögen nicht etwa gerade beim Glücksspiel gewonnen hat und den Schritt in die Selbstständigkeit als neues Casinospiel ansieht.

Abhängig von Produkt- bzw. Geschäftsidee, dem geplanten Modell der Umsatzgenerierung und der Zielgruppe, gibt es dafür unterschiedliche Möglichkeiten, wie etwa Mini-Markttests mit Prototypen oder 0-Serien, Umfragen (persönlich oder Online) oder zum Beispiel Verkostungen auf Messen. Am Ende läuft es aber immer darauf hinaus, Kontakt zur potentiellen Zielgruppe aufzunehmen und die Strategie entsprechend der Ergebnisse anzupassen.

 

Sie sind nicht allein

Wie viele andere Dinge, müssen Sie auch diese Tests nicht alleine durchführen. Unterstützung gibt es etwa in Form von Unternehmensberatungen, die sich des Themas annehmen, in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die geeigneten Tests durchführen und einen bereits ausformulierten Abschlussbericht mit Vorschlägen für die weitere Vorgehensweise (Vermarktung, Verkauf, Umsetzung) anfertigen. Tipp: Dieser Bericht eignet sich ebenfalls hervorragend als Basis für die entsprechenden Kapitel im Businessplan.

Würde man theoretisch die Hintergrundinformationen und Notizen des Business Model Canvas mit den Ergebnissen des Markttests kombinieren, eine ausführliche Beschreibung der Geschäftsidee voranstellen und die Lebensläufe des Gründerteams anhängen, so hätte man bereits den Großteil eines typischen Businessplans beisammen – inklusive wichtiger Eckdaten der oft so verhassten Finanzplanung.

 

Über den Autor

 

 Der Businessplan   Überbleibsel der Vergangenheit oder modernes Werkzeug?     

Mag. (FH) Andreas Chrastka ist stellvertretender Geschäftsführer von i2b – ideas to business.

i2b unterstützt GründerInnen gemeinsam mit einem Netzwerk von mehr als 200 ExpertInnen, Partnern und Sponsoren aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor bei der Erstellung von Businessplänen zur Vermarktung von innovativen Produkt- und Dienstleistungsideen aus allen Bereichen der Wirtschaft. Das jährliche Highlight ist der österreichweite i2b Businessplan-Wettbewerb, im Zuge dessen herausragende Businesspläne prämiert werden.

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Plug-Ins in Ihrem Browser am Beispiel von Microsoft Silverlight

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Kommt Ihnen das bekannt vor? Sie haben gerade ein Plug-In für Ihren Browser installiert, weil Sie es zur Anzeige einer Seite benötigen, aber irgendwie will es nicht so recht funktionieren. In diesem Blogartikel erfahren Sie die Gründe für die Reaktion des Browsers anhand des Beispiels von ProSaldo.net und was Sie im Falle des Falles tun sollten.

 

Was gibt es zu beachten?

Ganz allgemein gibt es bei jeder Installation eines Plug-Ins für Ihren Browser ein paar Punkte zu beachten:
1. Ist das Plug-In für mein Betriebssystem erhältlich?
2. Ist es überhaupt kompatibel mit meinem Browser?
3. Muss ich nach der Installation noch weitere Schritte durchführen, damit ich das Plug-In verwenden kann?

 

Am Beispiel des Plug-Ins „Silverlight“

Verfügbarkeit

Sie müssen erst prüfen, ob das gewünschte Plug-In für Ihr Betriebssystem verfügbar ist. Wenn Sie z.B. auf Linux, auf einer MacOSX Version vor 10.0.54 oder einem Mac ohne Intel-Prozessor arbeiten, kann Silverlight nicht eingesetzt werden.

 

Kompatibilität

Dazu hat sich in letzter Zeit ja einiges getan:
In Google Chrome wurde die out-of-the-box Unterstützung für alle Plug-Ins, die über das „Netscape Plugin Application Programming Interface“, kurz NPAPI, mit dem Browser kommunizieren, abgestellt. Man kann diese Plug-Ins zwar noch bis September händisch aktivieren, dann ist aber endgültig Schluss. Chrome unterstützt dann nur noch Plug-Ins für die Pepper API.
In Windows 10 wird der neue Standard-Browser „Edge“ Silverlight auch nicht mehr unterstützen. Entgegen anderslautender Meldungen wird aber auch der Internet Explorer weiterhin in Windows 10 vorhanden sein.
Eine Liste aller kompatiblen Browser und Betriebssysteme für Silverlight können Sie HIER auf der Seite “System Requirements” finden.

 

Was ist noch zu beachten?

Bei Silverlight gibt es auch ein paar Dinge zu beachten:

  1. Zum Abschluss der Installation teilt Ihnen das Setup mit, was Sie unmittelbar als nächstes tun müssen, damit das Plug-In in Ihrem Browser überhaupt geladen wird (Seite aktualisieren od. Browser-Neustart).
  2. In Firefox auf dem Mac wird Silverlight nicht automatisch aktiviert, Sie müssen dazu das Menü „Extras“ öffnen, dort den Punkt „Add-Ons“ wählen und im dann geöffneten Tab unter „Plug-Ins“ die Einstellung beim Eintrag des Silverlight Plug-Ins entweder auf „auf Nachfrage aktivieren“ oder „immer aktivieren“ stellen.
  3. Wie bereits oben unter „Kompatibilität“ angedeutet, kann man in Chrome die Unterstützung für Plug-Ins, die über die NPAPI laufen, manuell wieder einschalten. Geben Sie dazu in die Adresszeile chrome://flags/#enable-npapi ein und klicken Sie bei der ersten Option, die angezeigt wird, auf den Link zum Aktivieren. Nach einem Neustart von Chrome wird das Plug-In wieder geladen. Sollte das nicht der Fall sein, geben Sie chrome://plugins/ in die Adresszeile ein und klicken Sie beim Eintrag von Microsoft Silverlight auf den Link zum Aktivieren des Plug-Ins.

 

Tipps bei Problemen in ProSaldo.net mit Silverlight

Nun gibt es bei Silverlight – vor allem seit dem Mavericks-Update auf dem Mac – bei ProSaldo.net das Problem, dass der Login-Bildschirm nicht angezeigt wird, nachdem der Ladebalken auf 100 % gelaufen ist. Übrigens bleiben auch Windowssysteme davon nicht verschont.

Es gibt 2 Ursachen für dieses Verhalten:

1. Sie surfen im privaten Modus (in jedem Browser, sowohl auf Mac, als auch auf Windows).

Ob Sie sich in einer privaten Session befinden, wird Ihnen in den meisten Browsern angezeigt (Safari: ein Schild mit “Privat” wird in der Adresszeile angezeigt, Internet Explorer: vor der Adresszeile wird Ihnen “InPrivate” angezeigt, Chrome: links oben sehen Sie einen stilisierten Kopf mit Hut und Sonnenbrille, Firefox: eine weiße Maske auf violettem Grund wird rechts oben, links neben der Fenstersteuerung angezeigt).

In Firefox gibt es allerdings eine Einstellung, bei der der Browser immer im privaten Modus gestartet wird, allerdings erhält man keinen Hinweis darauf im Fenster: Nämlich dann, wenn Sie in den Einstellungen zur Chronik unter dem Punkt “Datenschutz” einstellen, dass Firefox nie eine Chronik anlegen darf.

Falls Sie im privaten Modus surfen, dann öffnen Sie eine “normale” Browsersitzung. Dann kann auch die Loginseite https://service.prosaldo.net vollständig geladen werden.

2. Sie wollen prosaldo.net in Safari auf dem Mac öffnen (MacOSX ab Mavericks Update):

Nachdem Sie sich auf die Seite https://service.prosaldo.net begeben haben, öffnen Sie bitte das Menü “Safari” und wählen daraus den Punkt “Einstellungen. Im nun angezeigten Fenster wechseln Sie auf die Seite “Sicherheit” und klicken dort auf den Button “Website-Einstellungen verwalten (Plug-Ins)“.

Der zu ändernde Eintrag sollte Ihnen nun bereits angezeigt werden. Klicken Sie auf das Schild neben dem Eintrag, auf dem “Erlauben” steht, wählen Sie die Option “im unsicheren Modus ausführen” und bestätigen Sie, dass Sie „service.prosaldo.net“ vertrauen.

Schließen Sie nun mit „Cmd+Q“ den Browser komplett und öffnen Sie ihn neu. Dann wird Ihnen beim Öffnen der Login-Seite auch der Login-Bildschirm von ProSaldo.net angezeigt.

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Begriffe aus der BuchhaltungHeute: Eigenkapital und Fremdkapital

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Im Blogartikel „Begriffe aus der Buchhaltung. Heute: Die Bilanz – Aktiva und Passiva“ haben wir uns bereits mit dem Begriff „Mittelherkunft“ – der Passivseite der Bilanz – beschäftigt. Ein Teil dieser Seite der Bilanz sind Eigenkapital und Fremdkapital eines Unternehmens. Wenn Sie mehr über diese Begriffe wissen möchten, lesen Sie weiter…

 

EIGENKAPITAL macht unabhängig

Eigenkapital stellen die Unternehmer selbst zur Verfügung.

Je höher das Eigenkapital eines Unternehmens ist, desto konkurrenzfähiger und unabhängiger ist es. Mit Unabhängigkeit ist gemeint, wie entscheidungsfrei der Eigentümer oder Geschäftsführer eines Unternehmens ist. Wenn ein Unternehmen bspw. rein eigenfinanziert ist, so ist es extrem unabhängig.

 

FREMDKAPITAL vermindert die Entscheidungsfreiheit

Mit dem Begriff Fremdkapital sind die Schulden eines Unternehmens gemeint, die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden.

Der Kapitalgeber ist Gläubiger und hat natürlich Ansprüche. Je höher der Fremdkapitalanteil im Unternehmen, desto eingeschränkter ist die Entscheidungsfreiheit des Unternehmens. Der Grund dafür ist, dass der Fremdkapitalgeber (Gläubiger) oftmals Sicherheiten verlangt, damit er sein Risiko senken kann. Dadurch kann über gewisse Vermögenswerte unter Umständen nicht mehr frei verfügt werden.

Es wäre auch denkbar, dass sich der Fremdkapitalgeber Kontrollrechte einräumen lässt. Wenn es sich beispielsweise um eine Kreditfinanzierung handelt, muss der Kredit nach einer gewissen Zeit zurückgezahlt werden.

Man sagt auch, dass das Insolvenzrisiko durch Fremdkapitalaufnahme steigt. Die Gründe dafür sind folgende: Erstens müssen Zinsen und Tilgungen termingerecht geleistet werden. Sofern dies nicht gelingt, droht Zahlungsunfähigkeit. Zweitens könnte es zu einer Überschuldung kommen, wenn das Fremdkapital einen zu hohen Anteil am Gesamtkapital ausmacht.

 

Wann kommt es zu erhöhtem Eigen- und Fremdkapitalbedarf?

Gerade im Zuge der Unternehmensgründungsphase oder beispielsweise bei starkem Unternehmenswachstum wird viel Geld für die (Projekt-)Finanzierung benötigt. Tipp: Mit einem Businessplan hat man rechtzeitig einen Überblick über die notwendigen Mittel und kann entsprechend reagieren und planen.

 

Unterschiede zwischen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung

Bisher war in Österreich die Fremdkapitalfinanzierung über Bankkredite die Finanzierungsform schlechthin.

Bei Eigenkapitalfinanzierung ist der Kapitalgeber direkt am Unternehmen beteiligt. Er erhält Zugang zu Informationen über das Unternehmen und ist auch direkt am Unternehmenserfolg beteiligt. Sein Risiko besteht darin, dass er bei einem erwirtschafteten Verlust sein eingesetztes Kapital verliert.

Bei Fremdkapitalfinanzierung ist der Kapitalgeber nicht direkt am Unternehmen beteiligt. Er ist sozusagen ein Kapitalgeber auf Zeit. Er trägt zwar auch ein gewisses Risiko, dass er sein eingesetztes Kapital verliert, allerdings wird im Fall der Fälle normalerweise die Rückzahlung der Fremdkapitalgeber der Rückzahlung der Eigenkapitalgeber Vorrang gegeben.

 

Finanzierungsstruktur

Gerade bei EPU ist der Fremdkapitalanteil im Normalfall überdurchschnittlich hoch. Anhand folgender Grafik (Kapitalstruktur der bilanzierenden EPU in Österreich) sehen Sie die Kapitalverteilung von EPU im Vergleich zu einem durchschnittlichen Unternehmen:

Eigenkapital Fremdkapital Vermögensstruktur Begriffe aus der Buchhaltung<br>Heute: Eigenkapital und Fremdkapital

 

Verschuldungsgrad berechnen

Das Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital eines Unternehmens wird gerne als Beurteilungsfaktor für die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens herangezogen.

Um Auskunft über die Relation von Eigenkapital zu Fremdkapital zu erhalten, kann der Verschuldungsgrad herangezogen werden. Es handelt sich dabei um eine Kennzahl, die Auskunft über die Finanzierungsstruktur gibt. Berechnet wird sie mit folgender Formel

Eigenkapital Fremdkapital Verschuldungsgrad Begriffe aus der Buchhaltung<br>Heute: Eigenkapital und Fremdkapital

 

Im nächsten Teil der Serie

Ende Juli erklären wir Ihnen, was es mit den Begriffen “Bücher” und “Aufzeichnungen” im Zusammenhang mit Ihrer Buchhaltung auf sich hat.

Wünschen Sie sich die Erklärung eines speziellen Begriffs? Posten Sie diesen auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/prosaldonet, die meistgewünschten Begriffe werden wir gerne in unsere Reihe aufnehmen!

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Heute: Eigenkapital und Fremdkapital
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Feng Shui am Arbeitsplatz – Hilfsmittel

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Im zweiten Teil der Blogreihe (hier finden Sie den ersten Teil) finden Sie einige Hilfsmittel, die im Feng Shui Bedeutung haben und mit Hilfe derer Sie z.B. den Energiefluss harmonisieren können.

 

Pflanzen

Grundsätzlich stehen Pflanzen für Wachstum, für das blühende Leben und für Erneuerung. Erschaffen Sie Fülle, indem Sie immer für blühende Pflanzen in Ihren Räumen sorgen. Dabei können Sie – an Orten, die für echte Pflanzen nicht geeignet sind – auch mit Kunstblumen (aus hochwertigen Materialien) arbeiten. Pflanzen mit spitzen Blättern oder Kakteen sollten nicht in der Nähe von Sitzplätzen stehen. Pflanzen aktivieren und harmonisieren zudem Ecken (von Räumen, Wänden und Möbeln).

Wenn eine Ihrer Pflanzen auf einmal nicht mehr blüht und gedeiht bzw. krank ist, dann weist Sie dies auf eine Unausgewogenheit in Ihrem Leben hin. Und noch ein kleiner Hinweis: Nicht alle Pflanzen eignen sich gleich gut an jedem Ort. Beschaffen und Positionieren Sie diese Füllemagneten (= Gegenstände, Dinge, Pflanzen, etc. die Fülle und Reichtum wie ein Magnet ins Leben ziehen) einfach nach Gefühl oder informieren Sie sich näher darüber.

 

Klänge

Zusätzlich können Sie in Ihren Büroräumen für angenehme Klänge sorgen. Einige Beispiele hierfür wären plätschernde Zimmerbrunnen, Klangspiel-CDs oder eine Türharfe.

 

Licht

Um das Raumklima positiv zu beeinflussen bedarf es der richtigen Beleuchtung. Achten Sie darauf, im Eingangsbereich und im Vorraum genügend Licht zu haben. Besonders zu empfehlen sind Glühbirnen und Halogenlampen, die ein warmes, angenehmes Licht verbreiten. Da laut der Feng-Shui-Lehre dunkle Ecken zu einem Energiestau führen, sollte man dem mit diversen Leuchtmitteln entgegenwirken. Ob mit Stehlampen, Deckenleuchten, Kerzen oder Kristall-Leuchten, ist Ihnen überlassen.

 

Spiegel

Spiegel können – gezielt platziert – Licht in bestimmte Wohnbereiche reflektieren. Um negative Energie zu neutralisieren, sollten Sie im Eingangsbereich einen gewölbten Spiegel anbringen (kann auch ein Firmenschild, ein Türklopfer oder einfach ein Spiegel über der Eingangstür sein). Wenn Sie enge Räume energetisch öffnen möchten, können Sie ebenfalls einen Spiegel verwenden.

 

DNS-Spiralen

Dieses Hilfsmittel hilft uns dabei balanciert zu bleiben (gehimmelt und geerdet) und belebt die Energie Ihrer Räume.

 

Regenbogenkristalle

Wenn diese Kristalle von der Sonne beschienen werden, entstehen durch die Lichtbrechung Regenbogenfarben, was wiederum die Raumenergie hebt und die Energie in den Ecken aktiviert. Achten Sie jedoch darauf, die Kristalle regelmäßig mit einem Tuch zu reinigen.

 

Kristalle

Auch Mineralien werden seit hunderten von Jahren für diverse Zwecke eingesetzt. So kann man mit Kristallen (wie z.B. Rosenquarz, Bergkristall, etc.) ebenfalls die Energie in den Räumen aktivieren. Der Bergkristall zum Beispiel transformiert Strahlen in positive Energie, reinigt somit und löst Energieblockaden auf. Der Rosenquarz stärkt unser Bedürfnis nach Liebe und verhilft zu urteilsfreien Beziehungen. Er befreit uns Menschen also quasi von negativer Energie und verhilft uns zu Mut, um loszulassen. Bergkristall und Rosenquarz kombiniert eignen sich hervorragend dazu, sich vor Computerstrahlung zu schützen. Auch zu dieser Thematik finden Sie am Ende des ersten Artikels Buchempfehlungen [LINK] bzw. können sich jederzeit von einem Experten beraten lassen. Achten Sie aber auch hierbei darauf, die Kristalle regelmäßig zu reinigen, indem Sie sie ca. eine halbe Minute unter kaltes, fließendes Wasser halten.

 

Bilder

Jedes Bild hat eine bestimmte Energie, quasi eine persönliche Ausstrahlung. Wählen Sie also nur Motive, die Ihre Stimmung heben und die Sie unverzüglich ansprechen. Zudem benötigen Bilder Raum, um ihre Wirkung entfalten zu können – sowohl an der Wand als auch im Rahmen.

 

Figuren

Es gibt sehr viele Figuren oder kleine Statuen aus diversen Materialien, die uns ein wohliges Gefühl vermitteln. So zum Beispiel Buddha-Figuren, kleine Engel, Feenstatuen, kleine Drachen oder ähnliches. Wählen und positionieren Sie diese Figuren nach Ihrer Intuition, um sich sicherer zu fühlen und harmonische Energie erzeugen.

 

Persönliche Gegenstände

So wie jedes Bild eine Schwingung hat, so hat auch jeder persönliche Gegenstand seine ganz bestimmte Energie. Hören Sie also in sich hinein und seien Sie kreativ in der Auswahl der Gegenstände, mit denen Sie sich am Arbeitsplatz umgeben wollen, denn es soll Sie motivieren und inspirieren.

 

Essenzen/Räucherwerk

Da Essenzen und Räucherwerk aus Teilen der Natur (Edelsteinen, Pflanzen, Mineralien, Wasser, etc.) hergestellt werden, sind auch sie hervorragend dafür geeignet, um Raumenergien oder auch unsere eigenen Energien zu harmonisieren. Lassen Sie sich auch hierbei von Ihrer Intuition sowie von Ihrer Nase leiten. Sprechen Sie diese Maßnahmen gegebenenfalls mit Ihren Kollegen ab, um nicht aus Versehen für ein schlechtes Raumklima zu sorgen.

 

Am Schluss noch ein Tipp

Von Zeit zu Zeit ist es von Vorteil alle Feng Shui Maßnahmen zu überdenken. Vielleicht haben Bilder oder Gegenstände für Sie an Bedeutung verloren. Erinnern Sie sich an Heraklit von Ephesus‘ Zitat: „Nichts ist so beständig wie die Veränderung“ und handeln Sie auch in dieser Hinsicht danach.

 

Ersten Teil verpasst?

Hier geht es zum ersten Teil der Blogreihe.

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Feng Shui am Arbeitsplatz

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Sie fragen sich vielleicht, was dieses Thema in einem Blog rund um das Thema EPU, Gründer und Buchhaltung verloren hat. Diese Frage ist schnell beantwortet: Gerade Neugründer und Ein-Personen-Unternehmen brauchen viel Kraft – sowohl im psychischen als auch physischen Bereich. Feng Shui ist eine mittlerweile sehr bekannte und verbreitete (und ja – bestimmt auch umstrittene) Methode, um Energie zu gewinnen und Körper und Geist in Balance zu halten. In unseren zwei Artikeln zu diesem Thema möchte ich Interessierte in das Thema einführen und Möglichkeiten aufzeigen, wie Feng Shui am Arbeitsplatz einsetzbar ist.

 

Was ist Feng Shui eigentlich?

Feng Shui ist eine uralte traditionelle Lehre, mit dessen Anwendung man die Harmonisierung des Menschen mit seiner Umgebung bewirkt. Grundsätzlich soll nach Anwendung dieser Lehre und durch bewusste Platzierung von diversen Hilfsmitteln und Gestaltung der räumlichen Umgebung (sei es eine Wohnung, ein Haus, ein Büro, etc.) der Energiefluss harmonisiert werden und somit auch das Wohlbefinden, Glück und die Gesundheit gefördert/verbessert werden.

Da Feng Shui seinen Ursprung in Asien (um genau zu sein in China) hat, kann oder sollte man nicht alle Elemente bzw. kulturellen Besonderheiten dieser Harmonielehre eins zu eins auf die westlichen Begebenheiten umlegen/übertragen.

 

Von jedermann anwendbar

Die Vorreiter in der westlichen Welt in Punkto Feng Shui waren übrigens große Konzerne. Diese Konzerne nutzten die daoistischen Weisheiten dazu, das Arbeitsklima in ihren Büros zu verbessern und damit gleichzeitig mehr Kunden anzuziehen. Allerdings führten die Konzernverantwortlichen diese Maßnahmen aus diversen Gründen im Geheimen durch. Wenn Sie diese Art Ihr Leben positiv zu verändern also anspricht, dann haben Sie Mut und arbeiten Sie mit Feng Shui. Sollten Sie Menschen in Ihrem Arbeitsumfeld (oder auch sonst) haben, die dieser Lehre eher negativ gegenüber stehen, dann vermeiden Sie von Ihren Vorhaben oder den gesetzten Maßnahmen zu erzählen und setzen Sie die Lösungen subtil ein.

 

So funktioniert Feng Shui

Reinigung von neuen (oder bereits bewohnten) Räumlichkeiten

Bevor Sie Ihre Büroräume (oder auch Ihre privaten Räumlichkeiten) beziehen, ist es laut Feng Shui empfehlenswert, die Räume zu reinigen. Dazu können Sie z.B. Räucherwerk, Reinigungsessenzen oder geeignete ätherische Öle verwenden. Eine Raumreinigung kann allerdings auch durch Klangschalen oder ähnliches erfolgen. Anleitungen dazu finden Sie in diversen Büchern (wie z.B. in meiner Empfehlungsliste am Ende dieses Artikels), oder befragen Sie einen Experten. Was auch immer Sie präferieren, ist für Sie der richtige Weg. Natürlich können Sie auch in bereits bezogenen Räumlichkeiten eine Reinigung durchführen.

 

Raumaufteilung nach Feng Shui

Hier sehen Sie die Raumaufteilung nach der Feng Shui-Lehre, dessen Ausgangspunkt jeweils die Eingangstüre ist, grafisch dargestellt:

FengShui Raumaufteilung Feng Shui am Arbeitsplatz

Sie können jeden Raum, jede Wohnung, jedes Haus, ja sogar einen Schreibtisch nach dieser Raumaufteilung gestalten. Am einfachsten ist es, einen Grundriss Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder eines Raums zu verwenden (im Falle eines Raumes genügt auch ein weißes Blatt Papier, welches den Raum darstellen soll). Zeichen Sie darüber einfach die 9 „Räume“, um im Anschluss die Zonen, ausgehend von der Eingangstür, gestalten zu können.

 

Feng Shui im Büro

Zu allererst sollten Sie das Kraftzentrum des Raumes finden – ein Platz, der weder bei der Türe noch vor einer geschlossenen Wand liegt und Übersicht über den gesamten Raum bietet. Dort sollten Sie Ihre Sitzmöbel platzieren. Dieser Platz sollte nicht direkt gegenüber einem Fenster sein, noch gegenüber einer Wand. Achten Sie darauf, dass Sie am Schreibtisch nicht dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt sind. Ideal wäre, wenn das Licht von der linken Seite einfällt. Der Bereich hinter dem Sitzplatz stellt die Vergangenheit. Darum sollte dieser Bereich stets aufgeräumt sein, ohne Bilder, Spiegel und Dokumentenstapel.

Ein sehr wichtiger Faktor in Ihrem Büro ist Ihr Schreibtisch. Für kreative Arbeiten eignet sich ein runder oder ovaler Tisch besonders gut. Für logische Arbeiten wie etwa Buchhaltung sollten Sie einen rechteckigen Tisch verwenden. Ihr Schreibtisch sollte dabei weder schwarz, noch weiß, noch aus Glas sein. Es ist von großer Bedeutung, Ordnung am Schreibtisch zu halten, um sich frei zu fühlen. Stapel voll unerledigter Arbeit lenken nur ab.

Zudem können Sie Ihren Schreibtisch – genauso wie Räume – in die oben bei „Raumaufteilung nach Feng Shui“ dargestellten Zonen einteilen. Ausgangspunkt ist dabei Ihre Position (also Ihr Sitzplatz). Da der PC bzw. Bildschirm zumeist den größten Raum am Schreibtisch einnimmt, sollten Sie alle anderen Geräte (wie Drucker, Scanner, etc.) auf einen seitlich gelegenen Tisch stellen. Die Telefonschnur sollte, wenn möglich, den Arbeitsplatz nicht kreuzen und idealerweise im Bereich „Partnerschaft“ oder „Hilfreiche Freunde“ zu finden sein.

Abstellräume sollten so aufgeräumt und minimalistisch wie möglich sein. Bewahren Sie dort wirklich nur die wesentlichen Dinge auf. Befreien Sie sich von unnötigem Ballast, um weniger Blockaden zu erzeugen. Dem Anstauen von Energien können Sie dort auch mit einer DNS-Spirale entgegenwirken.

 

Das ist noch lange nicht alles

Natürlich gäbe es zu diesem Thema noch viel mehr zu sagen bzw. zu schreiben. Aus diesem Grund wurden ganze Bücher und Internet-Seiten mit tiefergehenden Informationen veröffentlicht. So haben zum Beispiel Farben eine große Bedeutung und einen wesentlichen Einfluss auf unser Leben. Auch die Himmelsrichtungen und Elemente spielen im Feng Shui eine große Rolle. Zudem kann Feng Shui auch für Kommunikationsmaßnahmen angewandt werden. Meine Intention war es allerdings, Ihnen einen kurzen Einblick zu vermitteln, welche Möglichkeiten Sie mit Feng Shui haben, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Falls ich Ihr Interesse für dieses Thema geweckt habe, finden Sie unten ein Quellenverzeichnis und Buchempfehlungen.

Zum Abschluss habe ich noch einen letzten Rat: Was auch immer Sie tun – hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wählen Sie Feng Shui-Maßnahmen, die Ihnen helfen, sich wohler zu fühlen, die Ihre Räume harmonisieren und die Sie inspirieren. Dann wird es Ihr Arbeitsleben auf jeden Fall positiv beeinflussen.

 

Quellenverzeichnis/Buchempfehlungen

Günther Sator – Feng Shui, Leben und Wohnen in Harmonie (GU Ratgeber Gesundheit)
Günther Sator – Business Energy: Mehr Erfolg, Zeit und Geld durch geschicktes Energie-Management
Helga Schaub – Feng Shui für den beruflichen Erfolg, Gestaltung von Geschäftspapieren, Visitenkarten & Co.
Marlis Bader – Wohnen in guter Energie: Räuchern und Rituale für Haus und Wohnung
Methusalem Verlag UG – Das Große Lexikon der Heilsteine, Düfte und Kräuter
http://de.wikipedia.org/wiki/Feng_Shui

 

Im zweiten Teil der Serie

Im zweiten Teil der Blogreihe finden Sie einige Hilfsmittel, die im Feng Shui Bedeutung haben und mit Hilfe derer Sie z.B. den Energiefluss im Büro harmonisieren können.

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So funktioniert’s: Rechnung stornieren in 5 Schritten

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Da wir im Support einige Anfragen zum Stornieren abgeschlossener Rechnungen erhalten haben, möchten wir diesen Blogartikel nutzen, Ihnen in einzelnen Schritten die Vorgehensweise in ProSaldo.net zu zeigen.

 

Warum muss ich eine Rechnung überhaupt stornieren?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass erstellte und gespeicherte Rechnungen nicht einfach gelöscht werden dürfen, sondern eine Gutschrift dazu ausgestellt werden muss, um die Nachvollziehbarkeit in der Buchhaltung zu gewährleisten. Wurde also eine Rechnung abgeschlossen, obwohl diese nicht korrekt ist oder es kommt nachträglich zu Änderungen (z.B. der Kundenadresse), muss die falsche Rechnung storniert und im Anschluss eine neue Rechnung erstellt werden. Wie so ein Storno in ProSaldo.net funktioniert und was Sie sonst noch beachten müssen, lesen Sie in Folge.

 

Rechnung stornieren im Modul „Bilanz“

Wenn Sie in der Bilanz eine Rechnung abschließen, wird diese Ausgangsrechnung automatisch verbucht:

Ausgangsrechnung Modul Bilanz So funktioniert’s: Rechnung stornieren in 5 Schritten

Außerdem wird der dazugehörige offene Posten automatisch erstellt.

Ausgangsrechnung Modul Bilanz Offener Posten So funktioniert’s: Rechnung stornieren in 5 Schritten

 

Die einzelnen Schritte

1) Gehen Sie in die Rechnungsliste und markieren Sie die betreffende Rechnung.

2) Wählen Sie dann die Option „Gutschrift“ aus und klicken Sie anschließend auf den Button „Weiter“:

Ausgangsrechnung Modul Bilanz Gutschrift erstellen So funktioniert’s: Rechnung stornieren in 5 Schritten

3) Nachdem die Gutschrift abgeschlossen wurde, wird hierfür erneut automatisch ein offener Posten erstellt:

Ausgangsrechnung Modul Bilanz Gutschrift erstellen Offener Posten So funktioniert’s: Rechnung stornieren in 5 Schritten

4) Wurde die Rechnung in eine Gutschrift umgewandelt und abgeschlossen, wird automatisch eine Stornobuchung im Buchungsjournal erzeugt. Hier muss von Ihrer Seite diesbezüglich kein weiterer Schritt durchgeführt werden.

Ausgangsrechnung Modul Bilanz Gutschrift erstellen Buchungsmaske So funktioniert’s: Rechnung stornieren in 5 Schritten

5) Als letzten Schritt legen Sie die 2 offenen Posten zusammen. Hierzu gehen Sie wie folgt vor: Wählen Sie unter dem Pfad „Buchhaltung Fibu“ – “Offene Posten“ die Funktion „Details bearbeiten“:

Ausgangsrechnung Modul Bilanz Gutschrift OP zusammenlegen So funktioniert’s: Rechnung stornieren in 5 Schritten

Markieren Sie hier beide offene Posten zur Rechnung und klicken Sie anschließend auf „OK“. Danach sind die offenen Posten ausgeglichen und aus der Ansicht verschwunden.

Mit der Auswertung „OP-Liste“ erhalten Sie einen Überblick aller noch offenen Posten. Wird die Option „ausgeglichene OP´s mit ausgewählt, werden hier nicht nur die offenen Posten, sondern auch die bereits ausgebuchten OP angezeigt.

 

Rechnung stornieren im Modul „Einnahmen-Ausgaben-Rechnung“

Hier wird ebenfalls mit dem Abschließen der Original-Rechnung automatisch ein offener Posten erstellt:

Ausgangsrechnung Modul EA Offener Posten So funktioniert’s: Rechnung stornieren in 5 Schritten

Achtung: Da es mit dem Erfassen der Ausgangsrechnung noch zu keinem tatsächlichen Zahlungsfluss kommt, wird dies im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung auch nicht in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfasst. Daher finden Sie im Buchungsjournal auch keine entsprechende Buchungszeile.

 

Die einzelnen Schritte

1) Gehen Sie in die Rechnungsliste und markieren Sie die betreffende Rechnung.

2) Wählen Sie dann die Option „Gutschrift“ aus und klicken Sie anschließend auf den Button „Weiter“:

Ausgangsrechnung Modul EA Gutschrift erstellen So funktioniert’s: Rechnung stornieren in 5 Schritten

3) Mit dem Erstellen der Gutschrift wird hierfür erneut ein offener Posten erstellt:

Ausgangsrechnung Modul EA Gutschrift erstellen Offener Posten So funktioniert’s: Rechnung stornieren in 5 Schritten

4) Als letzten Schritt müssen Sie die offenen Posten unter „Buchhaltung“?“Offene Posten“ zusammenlegen. Hierzu wählen Sie den betreffenden Kunden oben in der Auswahlliste aus und klicken anschließend auf die Funktion „OP-zusammenlegen“:

Ausgangsrechnung Modul EA Gutschrift OP zusammenlegen So funktioniert’s: Rechnung stornieren in 5 Schritten

Wählen Sie hier jene offenen Posten, welche zusammengelegt werden sollen und klicken Sie anschließend auf den „OK“-Button. Danach sind die offenen Posten ausgeglichen.

 

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Begriffe aus der BuchhaltungHeute: Bücher und Aufzeichnungen

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Als Unternehmer hat man dafür Sorge zu tragen, sogenannte „Bücher und sonstige Aufzeichnungen“ zu führen, um Geschäftsvorfälle zu dokumentieren. Wir erklären Ihnen, welche das sind und was der Sinn dahinter ist.

 

Bücher und sonstige Aufzeichnungen – zuerst die Theorie

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für in Österreich steuerpflichtige Unternehmen werden in der Bundesabgabenordnung (BAO) in den §124-132 beschrieben. Der in diesem Zusammenhang verwendete Begriff „Buch“ kommt ursprünglich aus der traditionellen Buchhaltung. Dabei wurden sämtliche Geschäftsfalle und Buchungen händisch in gebundene Bücher eingetragen. Heutzutage erfolgt die Buchführung normalerweise über entsprechende Software.

 

Welche Aufzeichnungen muss ich führen?

Welche Aufzeichnungen zu führen sind hängt grundsätzlich davon ab, ob Sie ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind oder eine doppelte Buchhaltung führen.

In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen folgende Bücher und Aufzeichnungen führen:

  • Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
  • Wareneingangsbuch
  • Anlagenverzeichnis
  • Lohnkonten (für den Fall, dass Dienstnehmer beschäftigt werden)

Ein Wareneingangsbuch muss folgende Angaben enthalten:

  • fortlaufende Nummer
  • Rechnungsdatum
  • Name und Anschrift des Lieferanten
  • Bezeichnung
  • Preis
  • Belegnummer

Das Anlagenverzeichnis soll einen Überblick über alle Anlagegüter gewähren und folgende Angaben enthalten:

  • genaue Bezeichnung des Anlagegutes
  • Anschaffungstag des Anlagegutes
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • Name und Anschrift des Lieferanten
  • voraussichtliche Dauer der Nutzung
  • jährlich abzusetzender Betrag
  • Restbuchwert

 

In der doppelten Buchhaltung

Sind Sie zu einer doppelten Buchhaltung verpflichtet oder wenden Sie diese freiwillig an, so müssen Sie gesetzlich folgende Bücher und Aufzeichnungen führen:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Kassabuch
  • Inventurliste
  • Anlagenverzeichnis

Das Wareneingangsbuch kann, muss aber nicht geführt werden.

Das Kassabuch sollte folgende Angaben enthalten:

  • Tag
  • Text
  • Belegnummer
  • Einnahme
  • Ausgabe
  • Tagessaldo

 

Freiwillige Aufzeichnungen

Neben den bereits erwähnten verpflichtenden Aufzeichnungen, führen Unternehmen häufig auch Aufzeichnungen auf freiwilliger Basis. Als Beispiel kann die Kostenrechnung genannt werden. Sobald einem Unternehmen die Zahlen der Finanzbuchhaltung unzureichend sind, wird es sich entscheiden, weitere Aufzeichnungen zu führen. Im Fall der Führung einer freiwilligen Kostenrechnung möchte das Unternehmen bspw. die Kosten einer Arbeitsstunde ermitteln, um weitere Kalkulationen durchführen zu können.

 

Aufbewahrungsfrist

Als Unternehmer hat man die Pflicht, Belege zu sammeln, Bücher und Aufzeichnungen zu führen und diese sieben Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, auf das sich der jeweilige Beleg bezieht. Bei einer EDV-Buchführung sind sämtliche Daten auf Datenträgern aufzubewahren. Im Fall einer Prüfung sind die Belege und Dokumente (in physischer oder elektronischer Form) zur Verfügung zu stellen.

 

Zweck: Transparenz

Auch wenn es vielleicht nach Mehraufwand klingt: Die Aufzeichnungen sind sehr wichtig, da sie wesentliche Informationen beinhalten, die Auskunft über Unternehmensführung- und Weiterentwicklung geben. Auch für die Ermittlung der Umsatzsteuer ist es wichtig, Belege zu sammeln und Aufzeichnungen zu führen. Bücher und Aufzeichnungen werden also nicht zum Selbstzweck geführt, sondern es steckt eine wichtige Absicht dahinter: Transparenz.

 

Im nächsten Teil der Serie

Die Begriffe “Soll”, “Haben” und “Verrechnungskonto” sind Ihnen bestimmt schon untergekommen. Im September erklären wir Ihnen im nächsten Teil der Blogreihe die Unterschiede und Bedeutung dieser Begriffe.

Wünschen Sie sich die Erklärung eines speziellen Begriffs? Posten Sie diesen auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/prosaldonet, die meistgewünschten Begriffe werden wir gerne in unsere Reihe aufnehmen!

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Heute: Bücher und Aufzeichnungen
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Steuerreform 2015/2016 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick! – Teil 1

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Die Steuerreform 2015/2016 ist nach langem Hin und Her nun endgültig beschlossen und bringt einiges an Veränderungen mit sich. Damit Sie über die wichtigsten Anpassungen und Neuheiten bestens informiert sind, haben wir eine Auflistung der zentralen Änderungen für Sie zusammengestellt. Im ersten Teil der Beiträge zu diesem Thema werden die wichtigsten Änderungen im Bereich der Einkommensteuer aufgezeigt.

 

Einkommensteuer

In der Einkommensteuer gibt es wohl die prägendste Veränderung, nämlich die große Tarifreform. Diese sieht ab dem Jahr 2016 einen deutlich niedrigeren Eingangssteuersatz von 25 % vor (bisher 36,5 %). Statt der bisherigen drei Tarifstufen wird es künftig sechs Tarifstufen geben. Die neuen Tarifstufen sind in der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Die Einkommensteuer beträgt ab dem Jahr 2016 jährlich

für die ersten 11.000 Euro

0 %

für Einkommensteile über 11.000 Euro bis 18.000 Euro

25 %

für Einkommensteile über 18.000 Euro bis 31.000 Euro

35 %

für Einkommensteile über 31.000 Euro bis 60.000 Euro

42 %

für Einkommensteile über 60.000 Euro bis 90.000 Euro

48 %

für Einkommensteile über 90.000 Euro

50 %


Zusätzlich wird sich der Steuersatz für Einkommensteile, die über einer Million Euro liegen, in den Kalenderjahren 2016 bis 2020 auf 55 % belaufen.

Ihre persönliche Einsparung durch die neue Steuerreform können Sie sich mit dem Entlastungsrechner des BMF direkt ausrechnen lassen.

 

Besonderheiten ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen:

 

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird künftig in den Verkehrsabsetzbetrag integriert und beträgt in Summe EUR 400,- (bisher EUR 345,-). Eine zusätzliche Änderung gibt es für PendlerInnen: Der Pendlerausgleichsbetrag (maximal EUR 290,-), der gering verdienenden PendlerInnen unter bestimmten Voraussetzungen zustand, entfällt ab der Veranlagung 2016. Stattdessen wird ihnen – unter bestimmten Voraussetzungen – ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von EUR 690,- zustehen.

Des Weiteren erhöht sich die Negativsteuer von gegenwärtig EUR 110,- auf maximal EUR 400,- und wird zukünftig auch Pensionisten (allerdings nur bis zum Maximalbetrag von EUR 110,-) zustehen.

Eine gravierende Änderung ergibt sich mit der Steuerreform durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung bei Gutschriftsfällen. Ab dem Veranlagungsjahr 2016 kann das Finanzamt bei Vorliegen einer Lohnsteuer-Gutschrift die zu viel bezahlte Lohnsteuer ohne Antrag zurückerstatten. Die Durchführung der automatischen Steuerrückerstattung ist allerdings an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebunden (z.B. Vorliegen ausschließlich nichtselbstständiger Einkünfte, etc.).

 

Besonderheiten Familien

 

Familien profitieren ab 2016 ebenfalls von der Steuerreform 2015/2016, da der Kinderfreibetrag erhöht wird. Bei Geltendmachung von einem Steuerpflichtigen beträgt der neue Kinderfreibetrag EUR 440,- jährlich. Wenn der Freibetrag von beiden Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird, dann beläuft er sich auf EUR 300,- jährlich pro Person.

 

Im nächsten Beitrag: Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer usw.

Im zweiten Beitrag im September zum Thema Steuerreform 2015/2016 stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen im Bereich Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, Immobilienertragssteuer, Grunderwerbssteuer und Co vor.

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Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick! – Teil 1
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So funktioniert’s: Zusammenfassende Meldung erstellen

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In diesem Artikel möchten wir auf das Erstellen der Zusammenfassenden Meldung – kurz ZM – in ProSaldo.net eingehen. Wir erklären Ihnen, was die Zusammenfassende Meldung ist und zeigen anhand von Beispielen, wie diese zu buchen ist.

 

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Bei der Zusammenfassenden Meldung handelt es sich grundsätzlich um eine Übersicht Ihrer innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie der sonstigen Leistungen EU, bei denen es nach Artikel 196 MwSt-RL zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt.

Um diese offizielle Beschreibung ein wenig „auszudeutschen“: Diese Meldung beim Finanzamt ist dann notwendig, wenn Sie steuerfrei Waren an einen Unternehmens-Kunden liefern (oder auch Dienstleistungen verkaufen), der seinen Firmensitz in einem EU-Mitgliedstaat hat und die UID-Nummer des Kunden auf Ihrer Rechnung ausgewiesen ist.

Hinweis:
Als meldepflichtige Unternehmen gelten auch nicht selbstständige juristische Personen (Organgesellschaften), falls Sie eine eigene UID-Nummer haben, sowie pauschalierte Land- und Forstwirtinnen/Land- und Forstwirte.

 

Wann muss die Zusammenfassende Meldung abgegeben werden?

Die Abgabe der ZM erfolgt entweder monatlich oder vierteljährlich, je nachdem, wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung abzuführen ist. Wer zur Führung einer solchen ZM verpflichtet ist und unter welchen Voraussetzungen diese zu führen ist, finden Sie in einem unserer vorherigen Blogartikel: Die Zusammenfassende Meldung

 

Worauf muss ich bei der Erstellung der Zusammenfassenden Meldung in ProSaldo.net achten?

Grundsätzlich kann die Zusammenfassende Meldung unter dem Menüpunkt “Extras” -> “Buchhaltung” -> “Zusammenfassende Meldung” erstellt werden.

Das Erstellen der ZM in ProSaldo.net hängt direkt mit den bei der Verbuchung verwendeten Steuercodes zusammen. Die ZM wird nur dann erstellt, wenn mit einem der folgenden Steuercodes gebucht wird:

Steuercode

Bedeutung

953

Art. 6/1 innergemeinschaftliche Lieferungen und Verbringung

L100

Sonstige Leistungen EU mit Ausweis in ZM und Umsatzsteuervoranmeldung

L120

Sonstige Leistung EU mit Ausweis ZM ohne Ausweis UVA


Grundsätzlich können die notwendigen Eingaben folgendermaßen erfolgen:

1) Erstellen der Ausgangsrechnung in ProSaldo.net

Wird eine Ausgangsrechnung erstellt, besteht die Möglichkeit, die Steuerart während dem Erstellen der Rechnung auszuwählen. Damit Ihnen hier aus programmtechnischer Sicht eine Zusammenfassende Meldung erstellt wird, muss bei der Steuerart entweder „IGL“ oder „sonstige Leistung EU“ ausgewählt werden.

Wählen Sie die Steuerart „IGL“ aus, bucht das Programm automatisch mit dem Steuercode „953“. Bei der Auswahl der Steuerart „sonstige Leistungen EU” wird grundsätzlich auf dem Steuercode L120 gebucht.

ZM BSP Bild1 So funktioniert’s: <br>Zusammenfassende Meldung erstellen


Beachten Sie hierbei, dass bei der Auswahl dieser Steuerart (sonstige Leistungen EU) der Wert nur in der Zusammenfassenden Meldung berücksichtigt wird, jedoch nicht in der UVA. Damit dieser sowohl in der hierfür vorgesehenen Kennzahl der Umsatzsteuer-Voranmeldung als auch in der Zusammenfassenden Meldung ausgegeben wird, müssen Sie den Offenen Posten mit dem entsprechenden Steuercode (in diesem Fall „L100“) manuell anlegen. Wie Sie einen Offenen Posten manuell erfassen können, zeigen wir Ihnen in einem Beispiel weiter unten.

2) Manuelle Erfassung der Ausgangsrechnung in der Buchungsmaske

Damit eine Zusammenfassenden Meldung erstellt wird, ist es notwendig, einen der oben angeführten Steuercodes in der Buchungsmaske auszuwählen.

Bitte beachten Sie, dass hier die Angabe der Kunden-UID notwendig ist, damit auf den weiter oben erwähnten Steuercodes gebucht werden kann. Diese können Sie unter dem Punkt “Stammdaten” -> “Kunden” beim betreffenden Kunden hinterlegen. Sobald dann das entsprechende Personenkonto in der Buchungsmaske ausgewählt wird, wird die UID automatisch in die Buchungsmaske übernommen.


Beispiel der Erfassung einer innergemeinschaftlichen Lieferung als offener Posten in der doppelten Buchhaltung:

ZM BSP Bild2 So funktioniert’s: <br>Zusammenfassende Meldung erstellen


Nachdem der offene Posten erstellt wurde, wird die „Buchung“ dementsprechend in der ZM ausgewiesen:

ZM BSP Bild3 So funktioniert’s: <br>Zusammenfassende Meldung erstellen


Beispiel der Erfassung einer innergemeinschaftlichen Lieferung als offener Posten in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

ZM BSP Bild4 So funktioniert’s: <br>Zusammenfassende Meldung erstellen

In beiden angegebenen Varianten wird ein offener Posten erstellt. Dies erfolgt entweder automatisch mit dem Abschließen der Rechnung oder durch die manuelle Eingabe in der Buchungsmaske.

Beim Ausbuchen des offenen Postens ist in der doppelten Buchhaltung folgendermaßen vorzugehen:

ZM BSP Bild5 So funktioniert’s: <br>Zusammenfassende Meldung erstellen


Das Ausbuchen des offenen Postens in der E/A funktioniert folgendermaßen:
ZM BSP Bild6 So funktioniert’s: <br>Zusammenfassende Meldung erstellen

 

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Zusammenfassende Meldung erstellen
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Steuerreform 2015/2016 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick! – Teil 2

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Im zweiten Teil unserer Blogreihe zum Thema Steuerreform 2015/2016 (hier finden Sie den ersten Teil) haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen im Bereich Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, Immobilienertragsteuer und Grunderwerbsteuer zusammengefasst.

 

Umsatzsteuer

Die zentralste Änderung in der Umsatzsteuer stellt die Einführung des Umsatzsteuersatzes von 13 Prozent dar. Die wichtigsten Bereiche für die der neue Steuersatz gilt, sind nachfolgend aufgelistet.

  • Beherbergungsleistungen und Eintrittskarten im kulturellen Bereich (Theater, Musik- & Gesangsaufführungen, Museen, Tiergärten) unterliegen grundsätzlich ab 01.05.2016 dem neuen Umsatzsteuersatz. Allerdings wird es für Umsätze die zwischen dem 01.05.2016 und 31.12.2017 erbracht werden auch eine Übergangsfrist geben. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Besteuerung dieser Leistungen (während der Übergangsfrist) weiterhin mit den bisher geltenden 10 Prozent. Wird im Zuge der Beherbergung ein ortsübliches Frühstück (inkl. Frühstücksgetränk) verabreicht, unterliegt dieses weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent.
  • Umsätze mit lebenden Tieren werden ab 01.01.2016 ebenfalls mit 13 Prozent besteuert (bisher 10 Prozent).
  • Für den Ab-Hof-Verkauf von Wein, der bisher mit 12 Prozent besteuert wurde, gilt ab 01.01.2016 auch der neue Steuersatz von 13 Prozent.

 

Kapitalertragssteuer

Mit der Steuerreform 2015/2016 erhöht sich der Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen von 25 Prozent auf 27,5 Prozent. Der begünstigte Satz in Höhe von 25 Prozent gilt ab dem Jahr 2016 nur mehr für Kapitalerträge aus Geldeinlagen und nicht verbriefte sonstige Forderungen bei Kreditinstituten (z.B. Sparbuch- und Kontozinsen).

 

Immobilienertragsteuer

Eine Erhöhung der Immobilienertragsteuer von 25 Prozent auf 30 Prozent bringt die Reform ebenfalls mit sich. Zusätzlich wird die Bemessungsgrundlage bei gewissen Grundstückstransaktionen ausgeweitet (Inflationsabschlag entfällt).

 

Grunderwerbsteuer

Massive Anpassungen ergeben sich durch die Steuerreform 2015/2016 im Bereich der Grunderwerbsteuer. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken ist ab 01.01.2016 nunmehr der Grundstückswert (= Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Das gilt auch bei Erwerben im Familienverband.  Details zur Grundlage für die Ermittlung des Grundstückswertes (bzw. Verkehrswertes) sollen zeitnah in einer Verordnung zur Verkehrswertberechnung veröffentlicht werden. Für unentgeltliche Übertragungen im Land- und Forstwirtschaftsbereich bleibt allerdings weiterhin die bisherige Besteuerung erhalten (Hintergrund: Im Jahr 2015 wurden bereits neue Einheitswerte eingeführt.).

Die Berechnung der Grunderwerbssteuer für unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken bemisst sich künftig anhand eines Stufentarifs:

  • Für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent,
  • für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent,
  • und darüber hinaus 3,5 Prozent.

Entgeltliche Übertragungen werden grundsätzlich weiterhin mit 3,5 Prozent besteuert.

Im nächsten Beitrag: Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug

Im nächsten Beitrag zum Thema Steuerreform 2015/2016 haben wir die wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug für Sie zusammengetragen. 

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Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick! – Teil 2
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Begriffe aus der BuchhaltungHeute: Soll, Haben und Verrechnungskonto

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In diesem Blogartikel erläutere ich die Unterschiede und Bedeutung der Begriffe Soll und Haben. Ebenso gehe ich näher auf den Begriff „Verrechnungskonto“ ein. Außerdem werden Sie erfahren, was mit Soll-Haben-Gleichheit gemeint ist.

 

Soll und Haben – das A & O jeder doppelten Buchhaltung

Auch wenn man nicht die Buchhaltung in einem Unternehmen macht, begegnen uns die Begriffe Soll und Haben eigentlich ständig wenn wir uns den eigenen Kontoauszug anschauen. Da erfreut es uns, wenn auf der Habenseite ein höherer Betrag ausgewiesen ist als auf der Sollseite, weil dann das eigene Konto im Plus ist. Es ist sehr wichtig, die Begriffe „Soll“ und „Haben“ im Zusammenhang mit der Buchhaltung richtig zu verstehen.

 

Linke und rechte Kontenseite

Soll und Haben bezeichnen die beiden Seiten eines Kontos im Rechnungswesen. Soll ist sozusagen die linke Kontenseite und Haben die rechte Kontenseite.

Auch die Begriffe Soll-Konten und Haben-Konten sind bedeutend. Soll-Konten sind Konten mit linksseitigen Salden und Haben-Konten sind Konten mit rechtsseitigen Salden. Jede Buchung benötigt mindestens ein Soll- und ein Haben-Konto. Jeder Buchungssatz ist nach dem Schema „per Soll an Haben“ aufgebaut. Sie können sich daher die einfache Eselsbrücke merken: „Wo ein per ist, ist auch ein an.“

 

Soll-Haben-Gleichheit

Soll-Haben-Gleichheit bedeutet lediglich, dass für jeden gebuchten Geschäftsfall folgender Grundsatz gelten muss: Betrag „Soll“ gleich Betrag „Haben“. Sind alle Geschäftsfälle gebucht, müssen die Sollbuchungen den Habenbuchungen entsprechen.

 

Die Bedeutung von Soll und Haben bei den Kontenarten

Soll und Haben sind je nach Kontenart verschieden. Es gibt Aktivkonten, Passivkonten, Aufwandskonten und Ertragskonten.

Ein Aktivkonto wird auf der linken Seite der Bilanz ausgewiesen, Beispiele für Aktivkonten sind Kassa, Bank und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Ein Passivkonto wird auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen, Beispiele für Passivkonten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Eigenkapital.

Beispiele für Aufwandskonten sind Mietaufwand und Büromaterial.

Beispiele für Ertragskonten: Umsatzerlöse oder gewährte Skonti.

Sowohl Aufwands- als auch Ertragskonten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens ausgewiesen.

 

Aktivkonten und Aufwandskonten erhöhen sich auf der Sollseite und vermindern sich auf der Habenseite…

Bei einem Aktivkonto steht der Anfangsbestand auf der Soll-Seite des Kontos. Ein Aktivkonto erhöht sich auf der Sollseite und vermindert sich auf der Habenseite.

Bei Aufwandskonten stehen Zugänge auf der Sollseite und Abgänge auf der Habenseite.

 

Passivkonten und Ertragskonten vermindern sich auf der Sollseite und erhöhen sich auf der Habenseite…

Bei einem Passivkonto stehen der Anfangsbestand sowie die Zugänge auf der Haben-Seite. Es vermehrt sich also auf der Habenseite. Auf der Soll-Seite werden die Abgänge gebucht, somit vermindert es sich auf der Sollseite.

Bei Ertragskonten stehen Zugänge auf der Habenseite und Abgänge auf der Sollseite.

 

Verrechnungskonten

Verrechnungskonten sind Hilfskonten, die man in der Buchhaltung bspw. dann benötigt, wenn sich Geschäftsfälle zu unterschiedlichen Zeitpunkten ereignen.

Beispiele:

  • Warenlieferungen, zu denen es noch keine Rechnung gibt.
  • Rechnungseingang, zu dem die Ware noch nicht geliefert wurde.

Dem Verrechnungskonto kommt eine Kontrollfunktion zu. Dies wird besonders beim Umsatzsteuerverrechnungskonto deutlich.

Beispielsweise werden die Salden des Vorsteuerkontos und des Umsatzsteuerkontos auf ein gemeinsames Umsatzsteuerverrechnungskonto übertragen. Das erzeugt große Übersichtlichkeit, da man dann auf einen Blick erkennen kann, ob man eine Verpflichtung oder Forderung an die Finanzbehörde hat. Enthält das Umsatzsteuerverrechnungskonto einen Saldo auf der Habenseite, dann muss man Geld an die Finanzbehörde abführen. Weist das Umsatzsteuerverrechnungskonto allerdings einen Sollsaldo auf, dann hat man einen Rückerstattungsanspruch gegenüber der Finanzbehörde, man darf also Geld einfordern.

 

Im nächsten Teil der Serie

Im November gehen wir näher auf die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Wir erklären Ihnen, wie die GuV aufgebaut ist und wozu sie benötigt wird.

Wünschen Sie sich die Erklärung eines speziellen Begriffs? Posten Sie diesen auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/prosaldonet, die meistgewünschten Begriffe werden wir gerne in unsere Reihe aufnehmen!

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Heute: Soll, Haben und Verrechnungskonto
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Der Businessplan mit Plan4you Easy

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Der Begriff stammt ursprünglich aus den USA und heißt übersetzt so viel wie „Unternehmenskonzept“, „Geschäftskonzept“ oder „Geschäftsplan“. Ein Businessplan beschreibt eine Geschäftsidee mit dem Ziel, diese Idee in einem Unternehmen umzusetzen.

Er umfasst zwei Teile:

  • Schriftliche Formulierung der Geschäftsidee in Bezug auf Produkt, Dienstleistung, Kunden, Marketing, … (Textteil)
  • Planrechnung über Finanzierung, geplante Einnahmen und Ausgaben, …(Finanzteil)

 

Wann und warum ist ein Businessplan sinnvoll?

Zu aller erst natürlich bei der Gründung eines Unternehmens. Wer ein Unternehmen gründen will, braucht zuerst eine erfolgversprechende Geschäftsidee.
Aber die Idee allein reicht noch nicht aus. Jede Unternehmensgründung benötigt einen durchdachten Plan, wie diese Idee erfolgreich verwirklicht werden kann. Dieser Plan muss auf alle Umstände eingehen, die für den Erfolg oder Misserfolg entscheidend sein können.

Ein Businessplan ist quasi die Regieanweisung für Unternehmensgründer, die jede weitere Vorgangsweise bei der Umsetzung der Geschäftsidee bestimmt. Aber auch für bestehende Unternehmen kann es sinnvoll sein, einen Businessplan zu verfassen.

Immer dann sollten Sie ein Konzept – einen Businessplan – erstellen, wenn wichtige Entscheidungen, wie z. B. die folgenden, zu treffen sind:

  • Soll ich ein neues Produkt einführen?
  • Kann ich mir eine Expansion und die (notwendigen) Investitionen ins Unternehmen langfristig leisten?
  • Soll ich den Schritt in den Export wagen und neue Absatzmärkte erschließen?
  • Ist eine Partnerschaft mit einem anderen Unternehmen für eine größere Ausschreibung möglich und erfolgversprechend?
  • Ist eine Übernahme oder eine Übergabe eines Unternehmens sinnvoll?

 

Plan4You Easy

Plan4You Easy ist eine kostenlose Software zur Erstellung eines Businessplanes, zur Verfügung gestellt vom Gründerservice der Wirtschaftskammern Österreichs in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und beinhaltet:

  • Planrechnung
    • Plan-Bilanz
    • Plan-Gewinn und -Verlustrechnung
    • Ergebnisübersicht für Einnahmen-/Ausgabenrechner
  • Fragenkatalog für den Businessplan

Im Programm finden Sie die Leitfragen des i2b-Fragenkatalogs. Lesen Sie alle relevanten Informationen zum Businessplan und erarbeiten Sie ein professionelles und aussagekräftiges Geschäftskonzept. So stellen Sie Ihr Unternehmen oder Projekt in einer Form dar, wie es von Förderungsinstituten oder Banken verlangt wird.

 

Installation Plan4You Easy

Damit Sie Plan4you Easy kostenlos verwenden können, müssen Sie den Downloadlink zuerst anfordern. Sie erhalten im Anschluss ein E-Mail mit dem Downloadlink und können mit der Installation beginnen.

Plan4You Easy erfordert Microsoft Silverlight auf Ihrem PC/Mac.

 

Muster ansehen

In Plan4You Easy steht ein fiktiver Musterbusinessplan zur Verfügung. Schauen Sie sich diesen an, damit Sie wissen, wie dieser aussehen und welche Inhalte dieser haben sollte. Den Musterbusinessplan finden Sie in der Hilfe unter dem Punkt “Geschäftsplan” – “Musterbusinessplan”.

 Der Businessplan mit Plan4you Easy

Eigene Finanzplanung erstellen
Um einen eigenen Plan zu erstellen, wählen Sie den Punkt “Neue Planung anlegen” aus und gehen alle Schritte durch.

 Der Businessplan mit Plan4you Easy

Der Assistent hilft Ihnen dabei:
 Der Businessplan mit Plan4you Easy

Auf der letzten Seite können Sie auswählen, ob Sie die Stammdaten übernehmen und Ihre Umsätze und Aufwendungen in den Tabellenblättern eingeben oder mit dem Assistenten fortfahren und dort Umsätze und Aufwendungen eingeben, die Sie jederzeit ändern bzw. ergänzen können:

 Der Businessplan mit Plan4you Easy

Wir hoffen, Ihnen einen Einblick in die ersten Schritte der Erstellung eines Businessplans mit Hilfe von Plan4You Easy gegeben zu haben. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Anwendung oder Problemen bei der Installation haben, steht Ihnen unsere Hotline unter 05 90 900-5511 zur Verfügung.

Hotlinezeiten:
Montag: 09.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist kein telefonischer Support möglich.

Sie erreichen uns auch per E-Mail: plan4youeasy@haude.at

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Steuerreform 2015/2016 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick! – Teil 3

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Mit der Steuerreform 2015/2016 sind einige Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug beschlossen worden. Im letzten Teil unser Blogreihe zum Thema Steuerreform 2015/2016 haben wir für Sie die zentralsten Punkte zusammengefasst.

 

Registrierkassenpflicht

Die Einführung der Registrierkassenpflicht als Maßnahme zur Betrugsbekämpfung hat ursprünglich für viel Diskussion und Aufregung gesorgt. Die endgültig geltenden Bestimmungen für die Einführungspflicht sind nun für Betriebe erleichtert worden und sehen folgendes vor:

Für Betriebe die überwiegend Barumsätze erzielen, deren Netto-Jahresumsatz über 15.000 Euro liegt und deren Barumsätze die Grenze von 7.500 Euro pro Jahr überschreiten, soll ab 01.01.2016 die Registrierkassenpflicht gelten. Das bedeutet, dass sie alle ihre Bareinnahmen mittels elektronischer Registrierkasse zu erfassen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Verkauf von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Plätzen, etc.) sind jedoch Ausnahmen von dieser Pflicht vorgesehen.

 

Belegerteilungspflicht

Unternehmer sind ab 01.01.2016 aufgrund der Steuerreform 2015/2016 verpflichtet für Barumsätze bzw. erhaltene Barzahlungen einen Beleg zu erteilen. Der Beleg hat bestimmte Mindestangaben zu enthalten. Die Belegerteilungspflicht besteht unabhängig von der Rechnungserstellungspflicht.

 

Kontenregister bzw. Konteneinsicht

Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 ist eine Einschränkung des Bankgeheimnisses in Finanzverfahren vorgesehen. Nach der bisherigen Rechtslage wurde das Bankgeheimnis bei der Verfolgung von Finanzvergehen erst mittels Einleitung eines Strafverfahrens aufgehoben. Mit der neuen Regelung soll ein zentrales Kontenregister geschaffen werden. Auf dieses Kontenregister sollen Staatsanwaltschaften, Finanzstrafbehörden, Abgabenbehörden, Strafgerichte und das Bundesfinanzgericht zugreifen können.

 

Sozialbetrugsbekämpfung

Mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das mit 01.01.2016 in Kraft tritt, soll vordergründig durch bessere Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden dem Sozialbetrug entgegengewirkt werden. Die wichtigsten Ziele sind:

  • Die Reduktion von Ausfällen beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug.
  • Die Identifizierung von Scheinfirmen und Personen, die bei Scheinfirmen zur Sozialversicherung gemeldet sind, soll beschleunigt bzw. erleichtert werden, um den Sozialbetrug durch Scheinfirmen zu verringern.
  • Der Missbrauch von e-Cards und zu Unrecht erfolgter Verrechnungen von Leistungen soll verringert bzw. bekämpft werden. Als Maßnahme sind beispielsweise Kontrollpflichten für Ärzte (Ausweiskontrolle) sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung vorgesehen.

 

Ersten oder zweiten Teil verpasst?

Hier geht es zum ersten bzw. zweiten Teil der Blogreihe Steuerreform 2015/2016

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Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick! – Teil 3
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Phishing-MailsErkennen und richtig handeln

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Phishing-Mails, also Mails, die Sie zur Weitergabe von sensiblen Zugangsdaten verleiten sollen, sind meist leicht entlarvt.

Mittlerweile gibt es aber auch sehr schwer als gefälscht zu erkennende Mails. Wie Sie diese trotzdem erkennen und was Sie tun können, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich tatsächlich um ein Phishing Mail handelt, dass erfahren Sie in diesem Artikel.

Man erkennt sie meistens durch folgende Merkmale:

  • Schlechtes Deutsch
  • Unbekannter Absender
  • Mails von Firmen, mit denen Sie noch nie etwas zu tun hatten
  • Die Aufforderung, sich auf einer Seite einzuloggen zu der praktischerweise auch gleich der Link mitgeliefert wird

Haben Sie ein Mail als Phishing-Mail erkannt bzw. erscheint Ihnen ein Mail verdächtig, gilt:

  • Keine Links klicken
  • Keine Anhänge öffnen
  • Das Mail löschen

 

Phishing Methoden

Nun möchten wir Ihnen einige Methoden zeigen, wie Betrüger an Ihre Daten kommen wollen:

Loggen Sie sich auf unserer (natürlich gefälschten) Bankwebseite ein:

Phishing1 Phishing Mails<br>Erkennen und richtig handeln

Einmal davon abgesehen, dass Text nicht sehr viel Sinn ergibt und das Mail insgesamt sehr formlos ist, sehen die Mailadresse und auch der Link auf den ersten Blick völlig legitim aus. Ungewöhnlich ist allerdings, dass die Domain der Mailadresse nicht mit der angeblich verlinkten Domain der Website zusammenpasst.

Phishing2 Phishing Mails<br>Erkennen und richtig handeln

Stellt man den Mauscursor über den Link, wird die Adresse angezeigt, die sich dahinter verbirgt. Nicht immer ist es so offensichtlich wie hier, dass es sich nicht um die Webseite der Bawag handelt, oft unterscheidet sich die verlinkte Adresse nur um Nuancen, die man leicht übersehen kann.

Klicken Sie auf den Link, gelangen Sie auf eine Seite, die 1:1 wie die richtige Seite der Bank aussieht. Geben Sie dort auch noch Ihre Zugangsdaten ein, haben Sie Ihren Verfüger und PIN an Kriminelle weitergegeben.

 

Sie erhalten ein Paket von uns, verfolgen Sie Ihre Sendung:
Phishing3 Phishing Mails<br>Erkennen und richtig handeln

Das Phishing-Mail sieht täuschend echt aus, und würde die Mailadresse nicht neben dem Alias angezeigt werden, könnte man sogar darauf reinfallen. Um so ein Mail zu empfangen, muss man auch kein Kunde von DHL sein, man ist ja nur der Paketempfänger, im schlimmsten Fall, hat man also so ein Mail noch nie bekommen. Die Corporate Identity ist ganz gut erwischt mit der Farbgebung. Selbst wenn ein Original-Mail komplett anders aussehen sollte – man wüsste es nicht.

Phishing4 Phishing Mails<br>Erkennen und richtig handeln
Hinter dem Link zum „PDF“ verbirgt sich laut meiner Recherche in diesem Phishing-Mail eine Schadsoftware, mit der man dann ausspioniert wird.

 

Sie müssen ihr Konto aktualisieren
Phishing5 Phishing Mails<br>Erkennen und richtig handeln

Vermutlich eine der dreistesten Maschen ist die Aufforderung, die Accountdaten in einem per Mail geschickten Formular einzugeben, wegen jüngst aufgetretener betrügerischer Aktivitäten.
Die Domain des Absenders unterscheidet sich nur in einem Buchstaben von PayPal. Der Text ist holpriges Deutsch mit dem einen oder anderen Grammatikfehler, wenn man diesen nur überfliegt, fällt das jedoch gar nicht so auf. Die Versender von Phishing-Mails bauen genau darauf.

Auf einem Desktop-PC haben Sie einen großen Vorteil:
Bevor Sie irgendwelche Links öffnen, wird Ihnen beim Überfahren des Links mit der Maus angezeigt, wohin der Link führt, ebenso werden Ihnen in jedem vernünftigen Mailclient auch die richtigen Absender-Adressen angezeigt.

Auf Mobilgeräten haben Sie diese Möglichkeit nicht, im Fall des Mailclients auf dem Endgerät, auf dem das nächste Mail empfangen wurde, wurde auch nur der Alias angezeigt, nicht aber die korrekte Adresse des Absenders.

 

Ist diese Zahlung von Ihnen in Auftrag gegeben worden?
Phishing6 Phishing Mails<br>Erkennen und richtig handeln

Eine Kollegin hat dieses Mail empfangen und Sie verwendet sowohl eBay als auch Paypal, die Anrede war korrekt, es wäre also durchaus möglich gewesen, dass es sich hierbei um kein Phishing-Mail handelt. Sie besitzt kein Auto und die Lieferadresse war auch nicht Ihre Adresse. Daraus könnte man jetzt schließen, Ihr PayPal- und/oder eBay-Konto wäre gehackt worden, um damit Autoteile zu bestellen.

In dem Fall wäre es natürlich ratsam, sich bei PayPal einzuloggen und die Zahlung zu stornieren. Würde man das über den Link in dem Mail tun, gäbe man den Absendern des Phishing-Mails allerdings genau die Daten, von denen durch das Mail der Eindruck erweckt wird, sie wären bereits kompromittiert.

Glücklicherweise ist auch dieses Phishing-Mail nicht perfekt, z.B. die fehlenden Leerzeichen bei zahlreichen Texten deuten darauf hin, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

 

Weitere Tipps

Ich konnte leider – oder zum Glück! – kein Phishing-Mail ohne Fehler finden, bei dem ich sagen würde: Darauf falle sogar ich herein. Aber abgesehen vom Inhalt des Mails, gibt es – egal wie gut dieser gefälscht ist – auch noch ein paar andere Anhaltspunkte, anhand derer Sie davon ausgehen können, dass es sich um einen Versuch handelt, sich Ihre Zugangsdaten zu erschwindeln:

  • Sie erhalten das Mail unaufgefordert &
  • Sie werden in dem Mail aufgefordert, eine Webseite zu öffnen, auf der Sie sich einloggen sollen.

Der erste Punkt ist hierbei entscheidend. Es wird von den Betreibern diverser Dienste auch immer bei der Registrierung ausdrücklich betont, dass Sie nie unaufgefordert ein Mail erhalten werden, in dem Sie nach Ihren Benutzerdaten gefragt werden.

Wenn Sie ein Mail anfordern, weil Sie z.B. Ihr Passwort vergessen haben, werden Sie auch einen Link erhalten, den Sie anklicken müssen, um ein neues Passwort setzen zu können. Aber in diesem Fall können Sie sich sicher sein, dass es aus einer legitimen Quelle stammt, und Sie werden dabei auch nicht nach Ihrem Benutzernamen gefragt, da Sie diesen ja bereits bei der Anforderung zur Rücksetzung des Passworts angegeben haben.

Sollten Sie sich trotz allem nicht sicher sein, ob es sich um ein Phishing-Mail handelt, dann geben Sie selbst die Adresse des Dienstbetreibers, von dem das Mail angeblich stammt, in Ihren Browser ein und kopieren Sie nicht aus Bequemlichkeit die Verknüpfung aus dem Mail. Dort finden Sie, falls aktuell gefälschte Mails im Umlauf sind, zum einen nähere Informationen darüber und zum anderen können Sie sicher sein, wenn Sie sich zur Kontrolle einloggen, dass Sie sich auf der richtigen Seite befinden.

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Die steueroptimale Weihnachtsfeier

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Weihnachten steht vor der Tür und vielleicht stellt sich Ihnen, als Unternehmer, die Frage nach einer Firmenweihnachtsfeier oder nach einem Geschenk für Ihre Dienstnehmer? Und geht das nicht auch steuerschonend?

 

Weihnachtsfeier

Veranstalten Sie eine Weihnachtsfeier, ist die Teilnahme an einer solchen Betriebsveranstaltung für Ihre Dienstnehmer bis zu einem Jahresbetrag von EUR 365,00 steuer- und beitragsfrei. Bei Ihnen stellen die damit verbundenen Ausgaben abzugsfähige Betriebsausgaben dar.

 

Weihnachtsgeschenke

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern auch noch ein Weihnachtsgeschenk zukommen lassen, können Sie – zusätzlich zum Freibetrag für diverse Betriebsveranstaltungen – jedem Dienstnehmer Sachzuwendungen bis EUR 186,00 pro Jahr zuwenden. Auch diese Sachzuwendungen sind beim Dienstnehmer steuer- und beitragsfrei.

Als Sachzuwendungen kommen zum Beispiel Autobahnvignetten, Gutscheine oder Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können, in Betracht. Sie können aber auch Goldmünzen beziehungsweise Golddukaten verschenken. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass der Goldwert im Vordergrund stehen muss, damit das Geschenk als steuerfreie Sachzuwendung anerkannt werden kann.

 

Weihnachtsgeschenk auch ohne Weihnachtsfeier?

Sollten Sie keine Weihnachtsfeier planen, Ihren Dienstnehmern aber trotzdem eine Kleinigkeit schenken wollen, ist das auch möglich. Die Abhaltung einer Weihnachtsfeier ist für die Steuerfreiheit der Sachzuwendungen keine Bedingung. Allein die Verteilung der Geschenke gilt bereits als Betriebsveranstaltung.

 

Überschreiten der Freibeträge

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Überschreitens der Freibeträge für (Weihnachts-) Geschenke und Betriebsveranstaltungen in Höhe von zusammen EUR 551,00 pro Jahr und Dienstnehmer, der gesamte Betrag sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungspflichtig wird.

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